Entscheidung über Ladenschluß am Wochenende in kommunale Hand

NWStGB begrüßt Initiative der Landesregierung - frühe Samstags-Schließung von Geschäften vor verkaufsoffenen Sonntagen ist überflüssig

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.01.1999

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüßt ausdrücklich die Anstrengungen der NRW-Landesregierung zur Neuregelung der Ladenschlußzeiten an Samstagen und Sonntagen. Landesarbeits-und Sozialministerin Ilse Brusis hat dazu eine Initiative im Bundesrat angekündigt. Städte und Gemeinden sollen künftig selbst entscheiden können, an welchen Sonntagen im Jahr sie eine Öffnung der Geschäfte zulassen. "Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Eine solche Regelung ist längst überfällig", erklärte heute das Geschäftsführende Präsidialmitglied Friedrich Wilhelm Heinrichs in Düsseldorf.
 
Geändert werden soll auch die Bestimmung aus dem Ladenschlußgesetz, nach der vor verkaufsoffenen Sonntagen die Geschäfte am Samstag bereits um 14 Uhr schließen müssen. Dies entspricht einer konkreten Forderung des NW Städte- und Gemeindebundes an die Landesregierung. Bisher wurde dabei immer das Argument ins Feld geführt, die Beschäftigten im Handel müßten vor Überlastung geschützt werden. Der NWStGB hält dies angesichts der flexiblen Arbeitszeiten, die im Handel ohnehin schon gang und gäbe sind, für abwegig.

Wer am Sonntag im Laden stehe, könne am Samstag davor früher Schluß machen, regt Heinrichs an. Andere Mitarbeiter könnten im Gegenzug den Sonntagseinsatz übernehmen. Damit wären die Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes angemessen berücksichtigt. Es müßten aber nicht gleich alle Geschäfte samstags um 14 Uhr zugemacht werden, was lediglich die Kunden verprelle.
 
Bisher können die Städte und Gemeinden an vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen. Über einen Termin können sie selbst entscheiden, die übrigen drei müssen von der Bezirksregierung genehmigt werden. Meist machen die Kommunen von dieser Möglichkeit bei Festen, Jahrmärkten oder Messen Gebrauch.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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