Einrichtungen des Bundes für Flüchtlinge erforderlich

Städte- und Gemeindebund NRW für separate Betreuung der Asylsuchenden aus den Balkanstaaten ohne Chance auf Anerkennung

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.08.2015

Foto: Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann

Der Bund muss künftig Flüchtlinge und Asylsuchende in eigenen Erstaufnahmeeinrichtungen betreuen. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Düsseldorf gefordert. "Land und Kommunen sind mit dieser Aufgabe klar überfordert", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer. Die Bewältigung der größten Flüchtlingskrise seit dem II. Weltkrieg sei eine gesamtstaatliche Aufgabe und erfordere eine nationale Kraftanstrengung.

Hilfsweise müsse das Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche zentrale Aufnahmeeinrichtungen schaffen. Dort sei das Asylverfahren für Personen aus sicheren Drittstaaten sowie aus Balkanstaaten durchzuführen. Dieser Personenkreis dürfe nicht an die Kommunen weitergeleitet werden, sondern müsse zügig in die Heimatländer zurückgeführt werden. Weiterhin sei das Land gefordert, das Personal in den Verwaltungsgerichten aufzustocken, damit auch Klageverfahren zügig abgewickelt werden könnten.

Zusätzlich müsse die Anzahl der Plätze in den Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes auf 40.000 erhöht werden, um die Bildung zahlloser Mini-Auffangstellen im Wege der Amtshilfe entbehrlich zu machen. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kommunen die fehlenden Unterbringungsplätze in Landeseinrichtungen binnen Tagesfrist kompensieren sollen", machte Ruthemeyer deutlich. Wenn die Kommunen durch die Bezirksregierungen gezwungen würden, innerhalb weniger Stunden hunderte Flüchtlinge aufzunehmen, könnten diese nur noch in Provisorien untergebracht werden. "Die Möglichkeiten zur Schaffung provisorischer Unterbringungsplätze stehen dem Land aber ebenso zur Verfügung wie den Kommunen", so Ruthemeyer.

Solange die Kommunen weiterhin für das Land Erstaufnahmestellen zu betreiben hätten, müssten dafür zeitnah sämtliche Kosten erstattet werden - auch Personalkosten, die durch zusätzliche Inanspruchnahme der Verwaltungskräfte entstünden. "Langfristig bleibt unsere Forderung: Alle Kosten der Städte und Gemeinden aus der Flüchtlingsbetreuung sind von Land und Bund zu übernehmen", betonte Ruthemeyer.

Des Weiteren sollte die Unterstützung für Asylsuchende in zentralen Unterbringungseinrichtungen nur noch als Sachleistung gewährt werden. Unverzüglich müssten auch das Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, um Flüchtlinge aus diesen Ländern in ein beschleunigtes Asylverfahren einbeziehen zu können.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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