Einigung bei Abrechnung der Einheitslasten

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund, Städtetag, Landkreistag NRW sowie FM NRW und MIK NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 17.06.2013

Foto: Jörn Wolter / wolterfoto.de

Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen haben sich Land und kommunale Spitzenverbände bei der Abrechnung der hoch komplexen und bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt:

Durch die vereinbarte Neuregelung werden die Kommunen bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 in NRW im Jahr 2013 um rund 275 Millionen Euro entlastet. Die Entlastung in den Folgejahren wird sich voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Millionen Euro pro Jahr bewegen. Dies hängt insbesondere von der künftigen Entwicklung der Steuereinnahmen ab. Das teilten Kommunalminister Ralf Jäger, Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sowie die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Norbert Bude (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele (Landkreistag NRW) und Bürgermeister Roland Schäfer (Städte- und Gemeindebund NRW) heute in Düsseldorf mit.

Die Einigung enthält folgende Punkte:

  • Die vertikale und horizontale Umsatzsteuerverteilung wird als Bestandteil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs nunmehr rückwirkend ab dem Jahr 2007 in die Einheitslastenabrechnung einbezogen. Auf diese Weise partizipieren die Kommunen auch an der Entlastung, die das Land durch die Übertragung von 7 Umsatzsteuerpunkten vom Bund erhalten hat. Damit setzt das Land eine Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs NRW um.
  • Zusätzlich werden bei der Berechnung der Lasten aus dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne die nicht einheitsbedingten Effekte zugunsten der Kommunen nunmehr i. H. v. 550 Millionen Euro (statt bislang 440 Millionen Euro) berücksichtigt und die Kommunen damit weiter entlastet.
  • Das Land steht auch weiter zu seiner Zusage, dass es für die Jahre 2007 und 2008 keine Rückforderung gewährter Zahlungen geben wird.
  • Ebenso wie das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz des Bundes ist das NRW-Einheitslastenabrechnungsgesetz zeitlich befristet. Die letztmalige Abrechnung der Einheitslasten ist deshalb für das Jahr 2019 vorgesehen. Sollte es in der Zwischenzeit zu Veränderungen des Umsatzsteuersatzes kommen, sichert die Landesregierung den Kommunen eine faire Lösung zu.

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Norbert Bude, Landrat Thomas Hendele und Bürgermeister Roland Schäfer erklären: "Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist die jetzt gefundene Lösung ein fairer Kompromiss. Dieser muss nun zügig umgesetzt werden, damit die Überzahlungen der Kommunen bald abgerechnet und zurückerstattet werden können."

Finanzminister Dr. Walter-Borjans: „Das Land ist bei dieser Verständigung bis an die Grenze des finanzwirtschaftlich Vertretbaren gegangen. Es war aber an der Zeit, dieses uns von der alten Landesregierung überlassene Problem endlich vernünftig zu lösen.“

 „Unser Ziel, die Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen Land und Kommunen zu verteilen, haben wir mit der Neuregelung der Einheitslasten erreicht", erklärte Innenminister Ralf Jäger. "Wir sind Partner der Kommunen auf Augenhöhe. Die nun auf den Weg gebrachte Regelung ermöglicht eine gerechte Abrechnung der Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige Planungssicherheit".

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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