Einheitsgebühr sichert sozialverträgliche Abfallgebühren

NW Städte- und Gemeindebund und Landkreistag NW fordern: Diskussion über die Abfallgebühren versachlichen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 09.07.1998

Die Abrechnung einer Einheitsgebühr für verschiedene Abfallentsorgungs-Teilleistungen (z.B. für die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, Altpapier, schadstoffhaltigen Abfällen, Bioabfällen, Alt-Kühlschränken usw.) über das Restmüllgefäß sichert sozialverträgliche Abfallgebühren und eine umweltverträgliche Abfallentsorgung, so die Umwelt-Beigeordneten Dr. Hans-Ulrich Schwarzmann (NWStGB) und Dr. Alexander Schink (Landkreistag NW). Es könne nicht im Interesse der gebührenzahlenden Bürger sein, wenn künftig für die Entsorgung einer einzelnen Batterie über die Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle bzw. für die Entsorgung einer Sofa-Garnitur über die Sperrmüllentsorgung eine Einzelgebühr gezahlt werden müßte.
 
Eine solche Abrechnungsmethode verursache nicht nur enorme Personal- und Verwaltungskosten zu Lasten der gebührenzahlenden Bürger, sondern werde zwangsläufig wieder zu vermehrten wilden Müllablagerungen führen. Die Erfahrung der Städte und Gemeinde in den vergangenen 30 Jahren zeige, daß Sondergebühren etwa für die Entsorgung von Sperrmüll regelmäßig zur verbotswidrigen Abfallentsorgung führen, weil einzelne Abfallbesitzer versuchen, ihre Abfälle "kostengünstiger" z.B. im Wald loszuwerden.
 
Die Erhebung einer Einheitsgebühr für die gesamte Abfallentsorgung ist nach der Rechtsprechung zulässig, weil beispielsweise jeder irgendwann einmal die Sperrmüllentsorgung in Anspruch nimmt. Die gebührenzahlenden Bürger sind hier in eine Solidargemeinschaft eingebunden, die aufwendige Einzelabrechnungen vermeidet, weil diese sich wieder negativ auf die Kosten der Abfallentsorgung auswirken. Diese Solidargemeinschaft muß grundsätzlich auch für die Bioabfallerfassung und –verwertung gelten. Die vom Bund der Steuerzahler NRW e.V. erhobenen Forderungen führten zu einer unerwünschten sozialen Schieflage, weil dann nur diejenigen Abfallgebührenzahler für die Bioabfallerfassung und –verwertung zahlten, die sich Grundstücke mit eigenem Garten zur Eigenkompostierung nicht leisten können. Außerdem könne von einer "Gebühr ohne Gegenleistung" nicht die Rede sein, so Schwarzmann und Schink.
 
Die Praxis zeige nämlich, daß eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenkompostierung sämtlicher auf einem Grundstück anfallenden Bioabfälle ohne Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft und ohne Vermehrung von Siedlungsungeziefer regelmäßig nur unter gleichzeitiger Nutzung einer Biotonne sichergestellt werden kann.
Problematische Bioabfälle wie ungekochte/gekochte Speisereste tierischer Herkunft gehören schon allein aus hygienischen Gründen nicht auf den Komposthaufen. Außerdem kann es nicht das Ziel sein, die Privatgärten mit Übermengen an Kompost zu überdüngen. Auch für Übermengen an Rasenschnitt ist regelmäßig eine Biotonne erforderlich, weil diese die Eigenkompostierung behindern.
Schwarzmann und Schink bedauerten, daß die Diskussion über die Höhe der Abfallgebühren immer noch mit wenig Sachlichkeit geführt wird. Zwar sei es zutreffend, daß die Abfallgebühren in den vergangenen Jahren angestiegen seien. Dieser Anstieg sei aber vorrangig auf die schärferen Vorgaben im Hinblick auf eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zurückzuführen. Ein Beispiel ist die Technische Anleitung Siedlungsabfall. Diese gibt bereits seit dem 1.6.1993 vor, daß Abfälle nicht mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden dürfen, sondern vorher entsprechend vorzubehandeln sind.
 
Abfallentsorgung bleibt Umweltschutz zum Wohl der nachfolgenden Generationen. Diesen Umweltschutz wird es auch bei sinkenden Abfallmengen nicht zum Nulltarif geben können. Schließlich werden Abfälle nicht mehr in Löcher verfüllt oder auf Wiesen verbrannt. Vielmehr sorgen kostenintensive Filteranlagen in Müllverbrennungsanlagen für saubere Abluft, und Sickerwasser-Erfassungsanlagen auf Deponien dienen dem Grundwasserschutz. Jeder Bürger müsse seine jährliche Abfallgebühr eigentlich durch 365 Tage teilen, weil jeden Tag Müll produziert wird, sagten Schwarzmann und Schink. Der Tagespreis für die kommunale Abfallentsorgung sei vielerorts aber auch heute nicht höher als der Kaufpreis für 2 Körnerbrötchen im Bäckerladen. Jeder Bürger müsse eigentlich bereit sein, diesen Tagespreis für eine intakte Umwelt zugunsten der Kinder zu investieren.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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