Ein starkes Fundament für die Kindertagesbetreuung

Statement von StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 29.11.2019

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Freitag das reformierte Kinderbildungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt StGB NRW - Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider:

"Mit den vom Landtag beschlossenen Änderungen zum Kinderbildungsgesetz ist der Weg frei für eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung in NRW. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 stehen demnach für die Kindpauschalen zusätzlich 750 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Kommunen stemmen die Hälfte dieser Summe aus eigenen Mitteln. Zudem wird die Finanzierung zukünftig den realen Kostensteigerungen angepasst. Auch hier werden die Kommunen ihren Anteil einbringen.

Städte und Gemeinden leisten damit einen enormen Beitrag zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für viele wird dies ein erheblicher Kraftakt. Im Rahmen zukünftiger Reformen werden wir daher mit Argusaugen darauf achten, dass keine zusätzlichen Belastungen mehr auf die Kommunen zukommen."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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