Das Land muss 40.000 Plätze für Geflüchtete schaffen

Hilferuf der Kommunen - Finanzierungszusage für 2023 überfällig

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 19.10.2022

Die Städte und Gemeinden haben bei der Aufnahme von Geflüchteten die Belastungsgrenze erreicht. Bund und Land sind gefordert, schnell und wirksam zu helfen. Dazu sagte StGB NRW-Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer, Bürgermeister der Stadt Soest:

"Die Kommunen sind bei der Aufnahme von Geflüchteten am Limit. Immer mehr wissen nicht, wie sie die Menschen unterbringen sollen. Es fehlt an Räumlichkeiten und Personal. Land und Bund müssen umgehend handeln. Schon heute sind mindestens so viele Menschen gekommen wie 2015 und der Winter steht uns erst bevor. Trotzdem stellt das Land in eigenen Einrichtungen nicht einmal halb so viele Plätze bereit wie im Herbst 2015. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass wir noch einmal wie vor sieben Jahren um Hilfe rufen müssen."

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW fordert das Land auf, mindestens 40.000 zusätzliche Plätze zu schaffen und hat auf seiner Sitzung am Montag in Jüchen folgende Beschlüsse gefasst:

Das Präsidium stellt fest, dass die Belastungsgrenze im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie der Asylsuchenden in vielen Städten und Gemeinden mittlerweile erreicht ist. Die personellen und sächlichen Ressourcen der Kommunen sind erschöpft. Das Land NRW steht in der Verantwortung, eine möglichst gleichmäßige interne Verteilung sicherzustellen; der Bund muss zugleich eine gleichmäßige Verteilung auf die Länder gewährleisten.

Das Präsidium fordert den Bund und das Land NRW dazu auf, die Städte und Gemeinden bei der Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie auch der weiteren Asylbegehrenden organisatorisch und finanziell weitergehend als bislang zu unterstützen. Dafür müssen von Seiten des Landes NRW die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen kurzfristig deutlich erhöht werden. Aus Sicht des Präsidiums muss sich das Land dafür am Niveau von 2015/2016 orientieren und mindestens 40.000 zusätzliche Plätze schaffen. Hierzu müssen Bund und Land eigene Immobilien (wieder) aktivieren und nutzen. Zudem müssen Bund und Land den Kommunen über das Jahr 2022 hinaus die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch, dass das Land NRW eine Regelung zur Refinanzierung vorsorglich geschaffener Leerplätze etabliert (sogenannte Vorhaltekosten).

Das Präsidium nimmt die derzeitige Regelung zur Berücksichtigung der Geflüchteten aus der Ukraine in der FlüAG-Verteilstatistik zustimmend zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage sollte im Rahmen einer anstehenden Novellierung des FlüAG eine dauerhafte Nachfolgeregelung gefunden werden.

Das Präsidium nimmt die vorausgelaufene Positionierung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zur Verteilung der weiteren Bundesmittel (sogenannte dritte Tranche) zur Kenntnis. Zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand spricht sich das Präsidium dafür aus, die dritte Tranche nach den Kriterien der ersten beiden Tranchen auszuzahlen.

Das Präsidium erneuert seine an den Bund und das Land NRW gerichtete Aufforderung, die Daueraufgabe der Integration der langfristig in Deutschland bleibenden Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Staaten finanziell über eine allgemeine Integrationspauschale abzusichern. Eine solches Instrument ist – wieder – erforderlich, um die Integration der in den letzten Jahren zu uns gekommenen Menschen dauerhaft auskömmlich finanzieren zu können.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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