Bundesregierung lenkt ein bei Unterkunftskosten

Städte- und Gemeindebund NRW sieht sich in seiner Forderung nach auskömmlicher Bundesbeteiligung zu Hartz IV bestätigt

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 09.12.2005

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen die Absicht von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose im Jahr 2005 und im Jahr 2006 auf 29,1 Prozent festzuschreiben. „Es war sehr wichtig, dass die Bundesregierung hier auf den Weg des Konsenses zurückgefunden hat. Die Haushaltslage der Kommunen ist so ernst, dass wir unter keinen Umständen auf unser im Hartz IV-Gesetz verbrieftes Recht auf eine Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 2,5 Mrd. Euro bundesweit verzichten können“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Mit einer Bundesbeteiligung von nur 19 Prozent im Jahr 2006 - wie von Minister Müntefering in der vergangenen Woche vorgeschlagen - wäre diese Entlastung mit Sicherheit nicht erreicht worden. „Der jetzt gefundene Kompromiss ist für die Kommunen ganz wichtig, da sie zur Zeit ihre Haushalte aufstellen und bisher noch keine gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für das Jahr 2006 besteht“, sagte Schneider.

Die NRW-Städte und Gemeinden hoffen, dass nunmehr das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen wird. Dabei sollten auch die notwendigen gesetzlichen Nachbesserungen bei Hartz IV umgesetzt werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte vorgeschlagen, dass zum Beispiel Jugendliche mit wohlhabenden Eltern kein Arbeitslosengeld II erhalten sollten. Außerdem sollte die Beweislage bei den Lebensgemeinschaften umgekehrt werden. Wer behaupte, es handele sich um eine bloße Wohngemeinschaft, um so doppelt Arbeitslosengeld II zu beziehen, solle dies belegen. So könnte die rasante Zunahme der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften gestoppt werden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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