Bund muss zu seiner Verpflichtung stehen

Wegfall des Zuschusses für Unterkunfts- und Heizkosten bei Hartz IV wäre ein Verstoß gegen das Gesetz

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 05.10.2005

Das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, den Bundesanteil an den Unterkunfts- und Heizkosten der Bezieher von Arbeitslosengeld II auf Null zurückzufahren, verstößt gegen Geist und Buchstaben des Hartz IV-Kompromisses. Dies machte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Ernst Giesen, heute in Düsseldorf deutlich. „Die Entlastung der Kommunen um bundesweit 2,5 Milliarden Euro jährlich ist integraler Bestandteil der neuen Regelungen für Langzeitarbeitslose. Hier ist der Bund bei den Städten und Gemeinden im Wort“, betonte Giesen.

Nach dem Vermittlungs-Kompromiss vom 30. Juni 2004 sollte der Bund 29,1 Prozent der Unterkunfts- und Heizkosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II übernehmen. Dies wurde vereinbart, als sich abzeichnete, dass sonst den Kommunen aus der Hartz IV-Reform erhebliche Mehrkosten entstünden. Ob dieser Bundeszuschuss ausreicht, um die zugesagte Entlastung zu erreichen, sollte durch ein Revisionsverfahren im Konsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden. „Die Revision der Finanzströme aus Hartz IV läuft gerade erst an. Es ist objektiv verfrüht und schlichtweg unseriös, jetzt schon per Gesetz Fakten schaffen zu wollen“, warnte Giesen.

Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich bereits bei einer Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten in Höhe von bisher 29,1 Prozent eine finanzielle Verschlechterung der Situation ab. Die allermeisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen beklagten schon jetzt eine Verschlechterung ihrer finanziellen Situation infolge von Hartz IV, so Giesen. Diese Entwicklung sei im Wesentlichen verursacht durch die ständig steigenden Kosten der Unterkunft und die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen. „Sollte sich der Bund in dieser finanziellen Situation aus der Mitfinanzierung der Unterkunftskosten verabschieden und sogar für dieses Jahr eine Rückzahlung einfordern, bedeutete dies für etliche Städte und Gemeinden ein finanzielles Desaster“, mahnte Giesen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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