Bund bei Hartz IV in der Pflicht

NRW-Kommunen fordern kostengerechte Beibehaltung des Zuschusses zu Unterkunftskosten bei Langzeitarbeitslosen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 02.12.2005

Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, der Bund wolle seinen Zuschuss zu den Unterkunftskosten Langzeitarbeitsloser 2006 von 29,1 auf 19 Prozent senken, verkennt die finanziellen Realitäten in den Städten und Gemeinden. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich: „Die Hartz IV-Reformen sind eingeleitet worden mit dem Ziel, die Kommunen zu entlasten. Dies ist nur möglich, wenn der Bund seinen Unterkunftskostenzuschuss mindestens auf dem aktuellen Niveau beibehält, wenn nicht gar ausweitet“.

Aus dem laufenden Revisionsverfahren zu Hartz IV zeichne sich bereits ab, dass besonders die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe eher belastet werden. „Um die zugesagte Entlastung doch noch zu erreichen, müsste der Bund in NRW bis zu 42,9 Prozent der anfallenden Unterkunftskosten erstatten“, rechnete Schneider vor. Sollte Münteferings Plan für 2006 Realität werden, würden den Städten und Gemeinden in NRW rund 500 Millionen Euro entgehen.

Schneider appellierte an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Rüttgers, seinen Einfluss als Vertreter des bevölkerungsreichsten Bundeslandes im Bundesrat geltend zu machen und die Kürzungspläne der Bundesregierung in Sachen Unterkunftskosten zu vereiteln. „Der Bundesrat hat sich bereits vor einer Woche klar auf die Seite der Kommunen geschlagen. Wir gehen davon aus, dass das Gremium bei seiner Haltung bleibt“, betonte Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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