Bürgermeister-Amtszeit wie versprochen verlängern

NRW-Landesregierung in der Pflicht, den Koalitionsvertrag von Juni 2005 umzusetzen - Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 22.09.2006

Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert Landtag und Landesregierung im Namen seiner 360 Mitgliedskommunen auf, die Reformen beim Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters und Landrats wie geplant umzusetzen. „Erst mit der Verlängerung der Wahlzeit auf acht Jahre und der Entkopplung der Persönlichkeitswahl von der Ratswahl findet der Systemwechsel von 1999 seinen Abschluss“, mahnte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf die Koalitionsfraktionen CDU und FDP sowie das Landeskabinett unter Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers.

Nach wie vor seien die Argumente für eine längere Amtszeit des direkt gewählten Verwaltungschefs nicht widerlegt. So habe sich die achtjährige Wahlperiode bei den Beigeordneten in der Kommunal- und Kreisverwaltung - die Führungsebene unmittelbar unter Bürgermeister und Landrat - bestens bewährt. „In acht Jahren kann man grundlegend Neues beginnen und trotz vieler Hindernisse zum Erfolg führen“, legte Schneider dar. Mit dem Übergang von der Doppelspitze auf die Einheitsspitze habe man starke Persönlichkeiten fördern wollen. Dies gelinge nur, wenn man den direkt gewählten Bürgermeistern und Landräten auch genügend Freiraum zum Gestalten gebe. Ebenso könne sich der Wählerwille für eine bestimmte Person nur dann deutlich artikulieren, wenn die Bürgermeister- und Landratswahl unabhängig von der Ratswahl stattfinde.

All dies sei im Koalitionsvertrag zwischen CDU- und FDP-Fraktion vom Juni 2005 im Sinne der Kommunen berücksichtigt. Wenn nun das Regierungsprogramm Schritt für Schritt kassiert würde, fiele ein Schatten auf die christlich-liberale Landesregierung. „Dieses Kabinett ist angetreten mit dem Anspruch auf mehr Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen. Also muss jetzt auch umgesetzt werden, was man jahrelang für gut befunden und versprochen hat“, machte Schneider deutlich.

Dem Vernehmen nach soll der Rückzug von Wahlzeit-Verlängerung und Wahl-Entkoppelung koalitionsintern kompensiert werden mit einer Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechts. „Dann entstünde den Städten und Gemeinden in der Tat doppelter Schaden“, erklärte Schneider. Auch zur Reichweite kommunaler Wirtschaft gebe es immer noch kontroverse Ansichten zwischen Kommunen und Landesregierung. Hier gehe es darum, den kommunalen Betrieben das Überleben zu sichern sowie das Gleichgewicht zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft zu erhalten. „Die kommunale Wirtschaft ist - auch im Interesse des Mittelstandes und des Handwerks - zu bedeutend für ein Bauernopfer im politischen Handel“, sagte Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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