Bürgerfreundliche Regeln zur Straßenreinigung

Städte- und Gemeindebund NRW bringt neues Muster einer kommunalen Straßenreinigungssatzung heraus

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 08.06.2006

Mithilfe der neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) können Straßenreinigung und Winterdienst in den nordrhein-westfälischen Kommunen künftig bürgerfreundlicher organisiert werden. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf hingewiesen. „Die Städte und Gemeinden in NRW können saubere und im Winter sichere Straßen nur gewährleisten, wenn die Bürger mithelfen“, so Schneider.

Die StGB NRW-Mustersatzung, die in der Regel von den Kommunen übernommen wird, besteht seit etwa 20 Jahren. Aufgrund vieler Gerichtsentscheidungen zu Straßenreinigung und Winterdienst war es nötig geworden, die Mustersatzung zu aktualisieren. Schwerpunkt bilden dabei die Vorschriften, mit denen insbesondere die Gehwegreinigung auf die Anlieger übertragen wird. Die Rechtsprechung verlangt in jüngerer Zeit immer genauere Regelungen, mit denen die Pflichten der Anlieger beschrieben werden.

Dieser Anforderung wird die neue Mustersatzung, deren Bestimmungen vom NRW-Innenministerium geprüft und gutgeheißen worden sind, gerecht. Gleichzeitig gibt sie den Kommunen flexiblere Lösungen für die jeweilige Situation auf den Straßen an die Hand. So sollen Bürger beispielsweise den Zeitpunkt, zu dem sie der Reinigungspflicht nachkommen, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach eigenen Bedürfnissen frei wählen können.

Eine Modernisierung der Straßenverzeichnisse, die den kommunalen Straßenreinigungssatzungen beizufügen sind, soll mehr Transparenz für die Bürger bringen. Sie können dann anhand einer Tabelle rasch feststellen, wie Straßenreinigung und Winterdienst vor Ort organisiert sind und welche Gebühren für den einzelnen Anlieger anfallen.

Das Satzungsmuster wird ergänzt durch ein Merkblatt, mit dem die Städte und Gemeinden via Internet oder andere Medien die Bürger über die konkreten Reinigungspflichten informieren können.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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