Bessere Instrumente zur Wohnbauförderung nötig

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Fachkonferenzen auf Bundes- und Landesebene und präsentiert eigene Vorschläge

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 19.09.2018

Die Schaffung von Wohnraum für alle Teile der Bevölkerung ist in den kommenden Jahren vorrangige Aufgabe von Bund, Land und den nordrhein-westfälischen Kommunen. "Es besteht eine große Nachfrage nach Grundstücken und Wohnungen, und die Konkurrenz um das immer knappere Angebot an bezahlbarem Wohnraum wächst", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Die Anspannung auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt ist seit einigen Jahren extrem hoch. Das derzeitige Niveau des Neubaus reicht nicht aus, um den geschätzten Bedarf von jährlich 60.000 neuen Wohnungen in NRW bis zum Jahr 2020 zu decken. In jüngster Zeit war die Anzahl genehmigter Wohnungen sogar rückläufig. 2017 wurden von den Bauämtern in NRW 52.481 Wohneinheiten genehmigt - 14.094 oder 21,1 Prozent weniger als 2016.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der StGB NRW die Einrichtung einer Baukostensenkungskommission auf Landesebene durch NRW-Kommunal- und Bauministerin Ina Scharrenbach. Darin wirken neben den kommunalen Spitzenverbänden die Baukammern, die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie kommunale Praktiker/innen mit. Ebenso liege es im Interesse der Kommunen, dass der Bund am 21.09.2018 einen sogenannten Wohngipfel im Kanzleramt mit kommunaler Beteiligung abhalten werde, betonte Schneider. Beide Gremien verfolgten das Ziel, effektive Maßnahmen zur Senkung der Baukosten sowie zur Verbesserung der Baulandbereitstellung zu erarbeiten.

Aus kommunaler Sicht seien die bestehenden Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Bauflächen und den Bau bezahlbarer Wohnungen nicht geeignet, um den großen Bedarf an Grundstücken und Wohnraum rasch zu decken. Es fehlten - so Schneider - geeignete Instrumente zur Aktivierung von Baulücken und zur konsequenten Ausschöpfung von Nachverdichtungspotenzial. Denn nur wenn genügend Mittel für die Innenentwicklung vorhanden seien, könne der Außenbereich geschont werden. Aber auch dort dürfe eine maßvolle Entwicklung kein Tabu sein.

"Den Städten und Gemeinden in NRW kommt die Verantwortung zu, die Flächen für den Wohnungsbau effizient bereitzustellen", erklärte Schneider. Dies sei aber kaum zu leisten, wenn sie nicht in die Lage versetzt würden, die Flächen optimal zu verwalten.

Um den beiden Gremien auf Bundes- und Landesebene Impulse für ihre Arbeit zu geben, hat der StGB NRW das Positionspapier "Kommunale Forderungen zur Verbesserung der Flächenentwicklung und des Wohnungsbaus" erstellt. "Wir geben konkrete Empfehlungen, wie die bestehenden Rahmenbedingungen im Raumordnungs-, Planungs-, Bau- und Baunebenrecht auf Bundes- und Landesebene verbessert werden können", legte Schneider dar.

Das Positionspapier formuliert 20 kommunale Leitlinien und Forderungen zur Verbesserung gesetzlicher Vorgaben sowie Förderbedingungen auf Bundes- und Landesebene. Diese werden differenziert in zehn Maßnahmen zur Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und Flächenentwicklung sowie zehn Maßnahmen zur Erleichterung und Vergünstigung des Wohnungsbaus.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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