Bei Betreuungslücken geeignete Lösungen suchen

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW zum Krippengipfel

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 12.04.2013

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige neu geschaffen. Aufgrund dieser Ausbauerfolge und weiter laufender Aktivitäten kann den meisten Eltern, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz wünschen, zum 1. August 2013 eine Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Tagespflege vermittelt werden. Dennoch können nicht überall zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Betreuung genügend Plätze bereitgestellt und alle Betreuungswünsche erfüllt werden. Der Ausbau der Betreuung muss nach diesem Stichtag weiter fortgesetzt werden. Das erklärten die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen heute nach dem 3. Krippengipfel, zu dem Familienministerin Ute Schäfer gestern nach Düsseldorf eingeladen hatte.

"Die Kommunen haben sich sehr ins Zeug gelegt und der Kinderbetreuung hohe Priorität eingeräumt. Ziel der Städte, Kreise und Gemeinden ist es, im Sommer so vielen Eltern wie irgend möglich ihren Betreuungswunsch zu erfüllen. Dafür sind durch die intensiven Anstrengungen der vergangenen Jahre gute Voraussetzungen geschaffen. Allerdings werden auch Lücken bleiben. Dort ist es sinnvoll, gemeinsam mit den Eltern geeignete Lösungen für den individuellen Betreuungsbedarf zu suchen, gegebenenfalls auch für eine Übergangszeit. Außerdem bleibt der Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige trotz beachtlicher Erfolge über den 1. August 2013 hinaus eine wichtige Aufgabe, zumal die Nachfrage nach Betreuung weiter steigt", sagten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele aus Mettmann (Landkreistag NRW) sowie Bürgermeister Roland Schäfer aus Bergkamen (Städte- und Gemeindebund NRW).

Insbesondere in großen Städten werden sich Elternwünsche aufgrund des dort besonders hohen Bedarfs, der die durchschnittliche Versorgung von 33 Prozent der unter Dreijährigen deutlich überschreitet, zum Teil nicht erfüllen lassen. Deshalb sind flexible Angebote und Lösungen nötig, die auch mit den Eltern gemeinsam gesucht werden müssen. Zum Teil kann auch im Nachrückverfahren geklärt werden, welche freien Plätze noch zugeteilt werden können. Land und Bund sind aus Sicht der Kommunen als Urheber des Rechtsanspruchs auch weiterhin in der politischen Mitverantwortung, wenn es zu Klagen von Eltern kommt. Das gilt auch für den Ausgleich von Schadenersatzforderungen.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, dass das Land sich grundsätzlich bereit erklärt hat, in Zukunft eine Anmeldefrist gesetzlich festzulegen und darüber detaillierte Gespräche zu führen. "Mit einer verbindlichen Anmeldefrist können die Kommunen frühzeitig einen genaueren Überblick über die Betreuungswünsche der Eltern erhalten. Das wird helfen, individuell auf den Bedarf der Eltern einzugehen", so die Präsidenten. Positiv zu bewerten sei auch das Angebot des Landes, Lösungen für Kommunen anzubieten, wie Doppelanmeldungen in verschiedenen Kitas vermieden werden können, um ein klareres Bild vom tatsächlichen Bedarf zu gewinnen. Die kommunalen Spitzenverbände seien bereit, in der vom Land geplanten Arbeitsgruppe zu diesem Thema intensiv mitzuwirken und dabei auch ein Anmeldeverfahren zu prüfen, das Mehrfachanmeldungen entgegenwirken könnte.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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