„Verschiebebahnhof“ schadet Arbeitslosen

Städte- und Gemeindebund NRW fordert Nachbesserung des Regierungsentwurfs zur Arbeitslosenhilfe

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 29.09.2003

Aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe muss eine deutliche und dauerhafte Entlastung der Kommunen hervorgehen. Dies fordert der Städte- und Gemeindebund NRW mit Blick auf Vorschläge der Union, die Vermittlung und Unterstützung erwerbsfähiger Arbeitsloser auf die Kommunen abzuwälzen. „Dies würde die Verwaltungskraft und die finanziellen Ressourcen der Städte und Gemeinden überfordern“, warnte StGB NRW-Präsident Bürgermeister Roland Schäfer heute vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf.
 
Der ungebremste Anstieg der Sozialhilfekosten in Deutschland auf 23,9 Mrd. Euro - so Schäfer - sei für die Kommunen nicht länger verkraftbar. Ausdrücklich fordere der Städte- und Gemeindebund NRW daher eine sofortige finanzielle Entlastungen der Städte, Gemeinden und Kreise bei ihren Sozialhilfe-Aufwendungen. Dies müsse durch eine Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1.1.2004 geschehen.
 
Der Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sei jedoch - gerade im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen - für die Kommunen inakzeptabel. „Die vorgesehenen Regelungen zum Finanzausgleich sind nicht nachvollziehbar, weil Einsparungen des Bundes durch Leistungskürzungen teilweise unberücksichtigt bleiben und Effizienz-Steigerungen, die den Kommunen zugute kämen, aufgrund der desolaten Arbeitsmarktsituation kaum erreichbar sind“, merkte Schäfer an. Insbesondere müssten Kommunen befürchten, dass die Länder ihre Belastungen durch eine Neuverteilung der Umsatzsteuer letztlich an sie weitergeben. Ferner dürften durch eine zu eng gezogene Definition des Kreises der Leistungsberechtigten keine „Verschiebebahnhöfe“ zwischen den sozialen Leistungssystemen entstehen.
 
Städte und Gemeinden in NRW erwarten von der Bundesregierung die Realisierung des Vorschlags, alle Langzeitarbeitslosen in der Verantwortung des Bundes zu betreuen und das kommunale Know-how über Leistungs-Vereinbarungen zur Integration der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einzubeziehen. „Die Kommunen wollen sich auf gleicher Augenhöhe in die geplanten Job-Center einbringen, und zwar auf der Grundlage konkreter Kooperations-Vereinbarungen“, machte Schäfer deutlich. Die Trägerschaft des Bundes sei allein schon deshalb unabdingbar, weil dieser die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit definiere.
 
Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich deshalb nachhaltig für eine Nachbesserung des Regierungsentwurfs ein - und gegen Überlegungen des Landes Hessen zu einem Existenzgrundlagen-Gesetz. Danach sollen alle Vermittlungs-, Beratungs- und Leistungsaufgaben für erwerbsfähige Hilfebedürftige auf die kreisfreien Städte und Kreise verlagert sowie ein Niedriglohnsektor nach dem Vorbild Großbritanniens oder der USA geschaffen werden. Schäfer weiter: „Völlig ungeklärt bleibt dabei die Frage, wie die Kommunen in einen überregional organisierten ersten Arbeitsmarkt Arbeitskräfte vermitteln und wie sie allen erwerbsfähigen Langzeit-Arbeitslosen eine ‚kommunale Beschäftigung‘ im Niedriglohnsektor verschaffen sollen, ohne dass der örtliche Mittelstand durch einen zweiten Arbeitsmarkt gefährdet würde.“

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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