Ausweg aus Finanzaffäre Koch

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Rückabwicklung der Kreditvergabe

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.11.2002

Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass sämtliche von dem Finanzmakler Hans-Jürgen Koch veranlassten Zahlungen zwischen Kommunen und Kreisen in Deutschland rückabzuwickeln sind. Auf der Basis dieser Rechtsprechung und der Rechtsprechung der erstinstanzlichen Gerichte ist es jetzt möglich, die Kreditvergabe auch ohne kostenträchtige Gerichtsverfahren rückgängig zu machen. "Damit ist erstmals ein Weg absehbar, wie die Finanzaffäre Koch bereinigt werden kann", erklärte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Allen Beteiligten dürfte deutlich sein, dass entsprechende Gerichtsverfahren in gleicher Weise entschieden würden. Prozess- und Rechtsanwaltskosten für derartige Verfahren seien fortan überflüssig.
 
Das Geschäftsprinzip Kochs in den 1990er-Jahren bestand darin, gegen Provision besonders günstige Kredite zwischen Gebietskörperschaften zu vermitteln. Städte und Gemeinden, die einen kurzfristigen Finanzbedarf hatten, wurden mit Kommunen zusammengeführt, die überschüssiges Geld auf Zeit gut anlegen wollten. Im weiteren Verlauf gelang es Koch durch Täuschungsmanöver, einige Städte und Gemeinden zu Zahlungen in Millionenhöhe auf sein eigenes Konto zu veranlassen und die Gelder beiseite zu schaffen.
 
Die entstandenen Finanzlücken schloss er nach Art eines Schnellballsystems, indem er in zahlreichen Fällen Kommunen vorspiegelte, eine bestimmte andere Gemeinde wünsche einen Kredit, und der angeblich kreditnehmenden Gemeinde gleichzeitig mitteilte, bei dem demnächst eingehenden Überweisungsbetrag handele es sich um die Rückzahlung eines Darlehens, das die Überweisungsempfängerin einige Zeit zuvor einer anderen Gemeinde gewährt hatte.
 
Die Finanzaffäre Koch, die im März 2000 mit der Flucht des Maklers nach Namibia ihren Anfang nahm, habe bereits erheblichen Schaden unter den Kommunen Deutschlands angerichtet, betonte Schneider. Zu dem materiellen Verlust komme der Verlust an Vertrauen in die Solidität der kommunalen Finanzwirtschaft. In Nordrhein-Westfalen waren rund 20 Kommunen in das Kreditvergabe-System Koch eingebunden.
 
Umso mehr sei es zu begrüßen, dass die Bereinigung der Finanzaffäre jetzt beginnen könne. Durch die Entscheidung des BGH blieben den Kommunen - trotz der unvermeidlichen Recherche- und Rückbuchungsarbeit - Gerichtskosten in Millionenhöhe erspart. Die Vorstellung, dass dutzende Städte und Gemeinden gegeneinander vor Gericht ziehen, widerspreche der kommunalen Solidarität. Am Ende der Rückabwicklung sei schließlich erkennbar, welche Kommunen Ansprüche direkt an den Finanzmakler Koch geltend machen könnten. Die Finanzaffäre Koch - so Schneider - sei eine der größten Belastungen der kommunalen Selbstverwaltung des zurückliegenden Jahrzehnts, werde jedoch von den Kommunen aus eigener Kraft gemeistert.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search