Arbeitsagenturen kooperieren mit NRW-Kommunen

Gemeinsame Presseerklärung von Städte- und Gemeindebund NRW, Landkreistag NRW und Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 14.06.2004

„Diese Rahmenvereinbarung ist ein Meilenstein für die Kommunen”, freuen sich Bürgermeister Roland Schäfer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW), und Landrat Gerd Achenbach, Präsident des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW). Die Kreise und kreisangehörigen Gemeinden auf der einen sowie die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) und damit die örtlichen Agenturen für Arbeit auf der anderen Seite wollen als gleichberechtigte Partner Arbeitslose betreuen und vermitteln, die ab dem nächsten Jahr das neue Arbeitslosengeld II beziehen.

StGB NRW, LKT NRW und BA-Regionaldirektion wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die Kommunen wie zugesichert finanziell ent- und nicht in Milliardenhöhe belastet werden, wenn das Gesetz zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV”) in Kraft tritt. Beide Seiten unterstreichen, Langzeitarbeitslosen sei nur effektiv zu helfen, wenn BA und Kommunen gleichberechtigt und abgestimmt handeln. Die bestehenden regionalen Strukturen des Arbeitsmarktes und der Beschäftigungsförderung vor Ort müssten zielgerichtet erhalten und ausgebaut werden, Gelder hätten den Kommunen zeitnah, flexibel und ausreichend zur Verfügung zu stehen, heißt es in dem Papier.

„Wir sind sehr froh, dass es zu einer solchen Vereinbarung gekommen ist”, betonten die beiden Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider (StGB NRW) und Dr. Alexander Schink (LKT NRW). „Denn bislang war unser Verhältnis zur Arbeitsverwaltung durch ein Gefühl der Unsicherheit geprägt. Wir sind zuversichtlich, dass sich dies nun ändern wird.”

So soll es Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kommunen und den örtlichen Agenturen für Arbeit geben. Organisation, Strukturen, Personalausstattung und weitere Umsetzungsfragen von Hartz IV stehen dabei im Mittelpunkt. Auf diese Weise, erläuterten die beiden Hauptgeschäftsführer, sollen die durchaus unterschiedlichen Kompetenzen und Stärken aller Beteiligten gebündelt und effizient verzahnt werden.

„Wenn die Kreise - unter Einbeziehung der kreisangehörigen Kommunen - und die Arbeitsagenturen vor Ort zusammen arbeiten und ihr jeweiliges Know-how nutzen, ist sehr vielen Menschen zu helfen, die arbeiten wollen, aber bislang keine Beschäftigung gefunden haben”, bestätigt auch Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. Die beiden kommunalen Spitzenverbände und die Regionaldirektion setzen sich deshalb dafür ein, baldmöglichst miteinander Absichtserklärungen in den Regionen zu schließen. Über Detailfragen solle dabei direkt vor Ort entschieden werden, erklärten Dr. Schneider und Dr. Schink übereinstimmend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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