Anlage: Begriffsbestimmung E-Government

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf,

Anlage: Begriffsbestimmung e-Government]

E-Government, Virtuelles Rathaus, Verwaltung online - es gibt viele Begriffe, um die "Verwaltungspraxis der Zukunft" zu charakterisieren. Gemeint ist im Kern die Möglichkeit, sämtliche Verwaltungsvorgänge zwischen BürgerInnen und Behörden - in diesem Fall zwischen BürgerInnen und Kommunen - auf elektronischem Wege zu erledigen. Ein Besuch auf dem Amt würde damit überflüssig.
Voraussetzungen

Damit BürgerInnen und Verwaltung online kommunizieren und Geschäfte abwickeln können, müssen beide Seiten über entsprechende Endgeräte - sprich Computer oder Service-Terminals - verfügen. In der Praxis ist das der Einzelplatz-Rechner mit Internet-Zugang in den Privathaushalten und der Netzwerk-Rechner in den Amtsstuben.

Ferner müssen die Verwaltungsvorgänge auf online-Bearbeitung ausgerichtet sein. Sämtliche Informationen müssen in elektronischen Datenbanken verfügbar und ohne Medienbruch zwischen verschiedenen EDV-Anwendungen austauschbar sein. Außerdem müssen sämtliche Formulare in elektronischer Form vorliegen - für die BürgerInnen abrufbar und für die Verwaltungen direkt weiter zu verarbeiten.
Um Gebühren kassieren zu können, müssen geeignete Bezahl-Systeme in die online-Software integriert sein - etwa Chipkarte (Lesegerät erforderlich), Bank-Abbuchung, Micro-Payment über die Telefonrechnung oder das Bezahlen per Mobiltelefon.
Schließlich sind verlässliche Verfahren zur Identifikation der online-KundInnen und zum elektronischen Signieren erforderlich. Sonst erlangt der Verwaltungsvorgang keine Rechtskraft.

Entwicklungsstufen

  1. Information: Abruf von Zahlen und Daten aus dem kommunalen Bestand über das Internet
  2. Beratung: Interaktive Beschaffung von Information - etwa durch Einreichen von Fragen, die online beantwortet werden.
  3. Verwaltungs-Vorbereitung: Ausfüllen von Formularen und Abschicken der Information an die Verwaltung, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen.
  4. Auswahl und Buchung: Beispielsweise das Suchen nach freien Kennzeichen und die Reservierung von Wunsch-Kennzeichen bei der Kfz-Anmeldung.

    (ab hier e-Government im vollen Wortsinn)
  5. Durchführen von Verwaltungsakten: Zum Beispiel Anmeldung bei der städtischen Meldebehörde.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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