Alterssicherung ist individuell

Statt Pflichtmitgliedschaft kleiner Gemeinden in Versorgungskassen die Wahl zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren

StGB NRW-Pressemitteilung
Bergisch Gladbach, 06.03.2002

Die Versorgungslasten für pensionierte Beamte und Beamtinnen in den kommenden Jahrzehnten drohen die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zu sprengen. Dies machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert, heute auf der Sitzung des StGB NRW-Präsidiums in Bergisch Gladbach deutlich.
 
Zwar fällt nach dem Zweiten Versorgungsbericht der Bundesregierung die Steigerung der Versorgungsausgaben (Pensionen und Zusatzversorgung) für die Kommunen geringer aus als für Bund und Länder. Doch auch bei den Städten und Gemeinden steigen bundesweit die Pensionslasten für Beamte und Beamtinnen von derzeit 2,6 Mrd. € auf 11,1 Mrd. € im Jahr 2040. Hierfür sind maßgeblich drei Faktoren verantwortlich:

  • durch steigende Lebenserwartung verlängert sich die Laufzeit der Pensionszahlungen (biometrische Risiken)
  • das Zugangsalter zur Pensionierung im öffentlichen Dienst sinkt deutlich wegen des Trends zum vorzeitigen Ruhestand
  • aufgrund der zunehmenden Zahl von Versorgungsempfängern steigen die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden bis zum Jahr 2025 erheblich an, um danach langsam abzuflachen


"Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen - Bildung einer Versorgungsrücklage und Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 Prozent auf 71,75 Prozent - sind nicht geeignet, die steigenden Belastungen der öffentlichen Haushalte in voller Höhe aufzufangen", sagte Leifert.
 
Sowohl die Versorgungskassen im Rheinland und Westfalen-Lippe als auch der Gemeindeversicherungsverband bieten unterschiedliche Modelle zur Bewältigung der sich abzeichnenden Pensionslasten an. Dabei stehen sich im Grundsatz das so genannte Kapitaldeckungsverfahren, wie es die privaten Lebensversicherungen praktizieren, und das Umlageverfahren, wie es von den Versorgungskassen angewandt wird, gegenüber.

Damit alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Chance erhalten, zwischen den verschiedenen Angeboten zu wählen, ist nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes NRW die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft der Gemeinden in den Versorgungskassen aufzuheben. "Diese noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Pflichtmitgliedschaft für kleine Gemeinden entspricht nach der Gebiets- und Funktionalreform der 1970-er Jahre in Nordrhein-Westfalen nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen", rügte Leifert. In jeder Kommune seien die Personal-Verhältnisse - und damit die zu erwartenden Versorgungslasten - anders. Daher seien individuelle Lösungen der finanziellen Altersvorsorge gefragt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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