Aufwand für Flüchtlinge höher als geschätzt

Städte- und Gemeindebund NRW fordert volle Erstattung der Kosten für Unterbringung - auch bei Geduldeten und Ausreisepflichtigen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.09.2018

Foto: Dortmund-Agentur / Stefanie Kleemann

Den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in der Höhe erstattet werden, wie sie tatsächlich anfallen. Daher müsse das sich abzeichnende Ergebnis der Ist-Kosten-Erhebung alsbald umgesetzt werden. "Die Kommunen sind hier mit einem dreistelligen Millionenbetrag in Vorleistung getreten", betonte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.

Es zeichne sich ab, dass die durchschnittlichen Jahreskosten für Unterbringung und Versorgung eines oder einer Geflüchteten bei rund 13.000 Euro liegen. Derzeit wird den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aber nur 10.400 Euro jährlich vom Land erstattet. "Diese Lücke muss rückwirkend zum Jahresbeginn 2018 geschlossen werden", forderte Schäfer.

Ein weit größerer Kostenblock entstehe den Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender ohne Bleibeperspektive, die entweder geduldet oder ausreisepflichtig sind. Für diese zahlt das Land bisher den Unterhalt lediglich für drei Monate nach rechtskräftiger Ablehnung. Tatsächlich bleiben diese Menschen - derzeit rund 70.000 in NRW - noch viele Monate oder auch Jahre im Land. "Diese zusätzliche, ständig wachsende finanzielle Belastung ist den Städten und Gemeinden nicht zuzumuten", machte Schäfer deutlich. Daher müsse das Land noch in diesem Jahr das Flüchtlingsaufnahmegesetz so reformieren, dass das Land die Kosten der Geduldeten und Ausreisepflichtigen bis zu deren tatsächlicher Rückführung übernehme.

Außerdem sei erforderlich, dass das Land den eigenen Stufenplan zur Unterbringung von Asylsuchenden rasch umsetze. So soll die mögliche Aufenthaltsdauer in Landeseinrichtungen auf der Grundlage von § 47 Abs. 1b Asylgesetz auf 24 Monate ausgedehnt werden. Dies würde für solche Menschen gelten, deren Asylantrag offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist und mit deren Rückführung innerhalb dieses Zeitraums gerechnet werden kann. Das laufende Gesetzgebungsverfahren dazu müsse rasch abgeschlossen werden.

Diese Reform sei aus Sicht der Kommunen zu begrüßen. "Städte und Gemeinden werden dadurch spürbar entlastet", legte Schäfer dar. Sie könnten sich dann besser auf die Integration der Personen mit Bleiberecht konzentrieren.

Sinnvoll sei zudem die Absicht, die Zuständigkeit für Rückführungen schrittweise auf Landesebene zusammenzuführen. "Hier erwarten die Kommunen und insbesondere die kommunalen Ausländerbehörden eine schnellstmögliche Umsetzung", so Schäfer. Nicht zuletzt sei es zum Schutz der Bevölkerung notwendig, dass Gefährder und Straftäter konsequent abgeschoben werden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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