2,2 Prozent der Umsatzsteuer sind zu wenig

Trotz aller Kompensation verlieren die Kommunen in NRW durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 04.09.1997

Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer durch Bundestag und Bundesrat Ende Juli ist für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein "Ergebnis mit Licht und Schatten". Zu dieser Einschätzung gelangte das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes heute in Düsseldorf. Zwar sei die verfassungsrechtliche Absicherung der verbleibenden Gewerbeertragssteuer in Grundgesetz zu begrüßen, doch bleibe fraglich, ob 2,2 Prozent der Umsatzsteuer einen vollen und fairen Ausgleich für die finanziellen Einbußen der Städte und Gemeinden bedeuteten. Gegenüber der Forderung des NWStGB von 2,3 Prozent der Umsatzsteuer ergeben sich Mindereinnahmen von 60 Millionen Mark pro Jahr. "Diese Belastung ist nur schwer zu verkraften", beklagte der NWStgB-Präsident Bürgermeister Reinhard Wilmbusse.

Auf Kritik des Präsidiums stieß die von den Ländern durchgesetzte Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um 7 Punkte, wodurch den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zunächst 220 Millionen Mark pro Jahr entzogen wird. Ob dieser Fehlbetrag durch die vom Bund beschlossene Gegenfinanzierung - vor allem die Auflösung von Unternehmens-Rückstellungen für drohende Verluste - ausgeglichen werden kann, ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Nicht nur handelt es sich hier um eine Schätzung möglicher Steuereinnahmen, die durch Änderungen im Steuerrecht und allgemein rückläufiges Steueraufkommen nach unten korrigiert werden können. Zudem verteilen sich diese Mehreinnahmen nicht gleichmäßig auf alle Städte und Gemeinden. Nur die profitieren, auf deren Gebiet Unternehmen mit solchen Rückstellungen tätig sind. Dagegen müssen alle Kommunen von 1998 an 7 Prozent mehr Gewerbesteuerumlage an das Land abführen. Außerdem ist diese Umlage-Erhöhung nicht befristet, obwohl die Auflösung der Verlust-Rückstellungen bis 2002 abgeschlossen sein soll.

Das Präsidium hat sich strikt gegen einen Härtefallfonds für Städte und Gemeinden, die durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer Verluste haben, ausgesprochen. Für die Gestaltung eines solchen Fonds gebe es weder geeignete Kriterien noch Daten, die zur Berechnung der Ausgleichsbeträge erforderlich wären, warnte Wilmbusse. Es bestehe die Gefahr, daß die Mittel willkürlich und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf an die Kommunen verteilt würden.
 
Rückfragen: Dr. Bernd Jürgen Schneider, Tel. 0211 - 4587 - 220

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