Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 117/2020 vom 16.12.2019

Zwei neue Systembetreiber beim Dualen System

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) hat für das Land Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich zwei, weitere Systembetreiber für das rein privatwirtschaftliche Duale System zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen zugelassen. Nunmehr sind in Nordrhein-Westfalen wieder 10 private Systembetreiber tätig. Bei den neuen Systembetreibern handelt es sich um:

  1. die PreZero Dual GmbH, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm (Ministerialblatt NRW 2019 Nr. 20 vom 08.10.2019, S. 542) und
  2. die RK Recycling Kontor GmbH & Co KG , Waltherstraße 1, 51069 Köln (Ministerialblatt NRW 2019, Nr. 27 vom 09.12.2019, S. 762).

Weitere, zugelassene Systembetreiber in NRW sind darüber hinaus:

  • die DSD GmbH
  • die BellandVision GmbH
  • die Interseroh Dienstleistungs-GmbH
  • die Landbell AG für Rückholsysteme
  • die Zentek GmbH & Co KG
  • die Reclay Systems GmbH
  • die Noventiz GmbH
  • die VEOLIA Umweltservice GmbH & Co.  

Alle 10 Systembetreiber erfassen auch weiterhin die Einweg-Verpackungen in der gelben Tonne oder dem gelben Sack. Die Einweg-Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton werden seit dem Jahr 1991 über das kommunale Altpapiererfassungssystem (z. B. der Altpapiertonne der Stadt bzw. Gemeinde) mit erfasst. Die Städte, Gemeinden und Kreise sind im Rahmen der ihnen obliegenden Abfallentsorgungspflicht (§§ 17 Abs. 1, 20 KrWG i. V. m. § 51 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 LAbfG NRW) für die Einsammlung und Verwertung desjenigen Altpapiers zuständig, welches keine Einweg-Verkaufspackungen darstellt. Hierzu gehören insbesondere die Druckerzeugnisse (u. a. Zeitungen, Zeitschriften, Schreibpapier). Einweg-Verkaufspackungen aus Papier/Pappe/Karton unterfallen demgegenüber dem Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Auch das Einweg-Altglas wird einheitlich von den 10 Systembetreibern in den Städten und Gemeinden z. B. über Altglascontainer erfasst.

Az.: 23.0.8 qu

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