Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 855/2004 vom 23.11.2004

Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

Nach Mitteilung der Kultusministerkonferenz (KMK) sollen Schülerinnen und Schüler in Zukunft beim Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf noch zielgenauer beraten und unterstützt werden. Dies ist auch der Inhalt einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung, die am 15.10.2004 von der Präsidentin der Kultusministerkonferenz und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit anlässlich der 307. Kultusministerkonferenz unterzeichnet wurde. Die neue Rahmenvereinbarung trage den aktuellen Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung und löse die bislang gültige Vereinbarung aus dem Jahr 1971 ab.

Gemeinsam sind Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit der Auffassung, dass die Vorbereitung junger Menschen auf die Arbeitswelt nicht nur eine zentrale Aufgabe der Schulen und Berufsberatung sei, sondern auch der Wirtschaft sowie weiterer regionaler und lokaler Akteure. Die Lücke auf dem Arbeitsmarkt müsse zunehmend durch Angebote der Länder und der Bundesagentur für Arbeit gefüllt werden. Im Jahr 2004 würden voraussichtlich für 190.000 Jugendliche Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.

Schule und Berufsberatung stünden gemeinsam in der Pflicht, eine Berufswahlvorbereitung für alle Jugendlichen anzubieten. Die Jugendlichen sollen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame Berufswahlvorbereitung setze daher spätestens zwei Jahre vor der Schulentlassung ein. Die Schule vermittle grundlegende Kenntnisse über die Wirtschaft- und Arbeitswelt und informiere über die Grundlagen der Berufswahlentscheidung. Über Praktika und Besuche von Betrieben würden die Jugendlichen Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Die Schulen unterstützen die Angebote der Berufsberatung, indem sie Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme anhalten. Dies gelte insbesondere für individuelle Beratungsgespräche, Eignungsuntersuchung und Gruppenveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule.

Die am 15.10.2004 geschlossene Vereinbarung zielt darauf ab, zu einer Abstimmung bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Förderangebote der Länder und der Bundesagentur für Arbeit zu kommen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf diene erfolgreiche berufliche Integration zu erhöhen.


Az.: IV/2 200-3

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