Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 863/2004 vom 26.10.2004

Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat gemeinsam mit den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster eine Arbeitshilfe für die Träger von Kindertagesstätten und Schulen sowie für Erzieherinnen, Lehrer und interessierte Eltern erarbeitet. Interessierte können die Arbeitshilfe ab sofort unter www.lwl.org/kita.de im Internet abrufen.

Die Arbeitshilfe gibt Empfehlungen zu den seit 2004 vorgeschriebenen Info-Veranstaltungen für Eltern, deren Kinder vier Jahre alt geworden sind, um Eltern früh darüber zu informieren, welche Fördermöglichkeiten es für ihre Kinder gibt. Aus dem gleichen Grund ist die Schulanmeldung vom Frühjahr auf den Herbst des Vorjahres vorgezogen worden. Geht die Schule davon aus, dass ein Kind Sprachdefizite hat, muss es einen Sprachtest absolvieren. Die Ergebnisse zeigen dann, ob das Kind in den zehn Monaten vor der Einschulung noch einen Sprachkurs durchlaufen muss.

Noch früher setzt die neue Bildungsvereinbarung ein, die sich nicht nur auf die Sprache sondern auch auf andere Fähigkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Bewegung und der sozialen Kompetenz bezieht: Die Erzieherinnen dokumentieren im Kindergarten die Fortschritte, die jedes einzelne Kind in allen Bereichen macht. So wird deutlich, wie jedes Kind am besten gefördert werden kann. Die Ergebnisse lassen die Kindergärten in die individuellen Bildungsdokumentationen einfließen, die die Eltern ausgehändigt bekommen. Darauf soll die Schule mit dem so genannten Schulfähigkeitsprofil hinsichtlich der schulischen Entwicklung des einzelnen Kindes aufbauen.

Außerdem erklärt die Arbeitshilfe wie die künftige jahrgangsübergreifende Eingangsphase in der Schule abläuft und sie legt Erziehern und Lehrern einen intensiven Austausch zum Beispiel in Form von gegenseitigen Hospitationen oder gemeinsame Konferenzen dringend ans Herz.

Az.: III/2 711

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