Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 459/2018 vom 14.08.2018

Wieder Bundesmittel für KfW-Programme

Mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 stehen für die KfW-Programme zur energetischen Stadtsanierung wieder Bundesmittel zur Verfügung, der Zusagestopp wird aufgehoben. Nachdem der Bundeshalt 2018 in Kraft getreten ist, stehen nun wieder Mittel für die KfW-Programme  

  • Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (Programm 432)
  • IKK-/IKU - Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Programme 201/202)

zur Verfügung. Zwischenzeitich bei der KfW eingegangene Anträge, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden nun in der Reihenfolge des Antragseingangs zugesagt. Die KfW weist darauf hin, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird und bittet daher von diesbezüglichen Rückfragen abzusehen.

Ferner informiert die KfW nochmals darüber, dass zur Finanzierung von Mehrjahresvorhaben im Programm IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programm 217/218) seit 17. April 2018 Kreditanträge vor Beginn eines Vorhabens beantragt werden müssen. Dies bedeutet, dass bei Mehrjahresvorhaben mit dem ersten Antrag eine hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und der maximalen Förderhöhe verbindliche Investitionskosten- und Finanzplanung vorzulegen ist. Die rechtzeitige Antragstellung für den künftigen haushaltsjahrbezogenen Finanzierungsbedarf gilt damit auch in den Folgejahren als gewahrt.

Die erste Förderzusage der KfW erfolgt in Höhe des Finanzierungsbedarfs für den ersten Bauabschnitt. Die Mittel für die künftigen Bauabschnitte (Förderzeitraum insgesamt maximal 36 Monate) werden haushaltsjahrbezogen mit separatem Antragsformular und unter Bezugnahme auf die Erstzusage beantragt. Die Zusage der KfW erfolgt zu den dann jeweils gültigen Kreditkonditionen.

Alternativ kann der Finanzierungsbedarf für das Gesamtvorhaben auch in einer Summe vor Vorhabensbeginn beantragt werden, sodass die Finanzierung bereits zu Beginn der Baumaßnahme sichergestellt wird. Abrufe können dann entsprechend den genehmigten Kreditaufnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren erfolgen.
Antragsformulare und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.kfw.de/432, www.kfw.de/201, www.kfw.de/202, www.kfw.de/217, www.kfw.de/218.

Az.: 20.2.6-004/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search