Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 69/2020 vom 22.01.2020

Wohnungseigentumsgesetz wird reformiert

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Länder und Verbände versandt. Mit dem Entwurf soll das bestehende Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. Außerdem sollen bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtert werden.

Die gesetzlichen Vorschriften sollen nach dem Entwurf des BMJ so angepasst werden, dass der Umbau und die Modernisierung von Wohnanlagen erleichtert wird. Auf diese Weise soll die steigende Nachfrage nach altersgerechtem und energetisch saniertem Wohnraum befriedigt werden können. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirats vor. Die Informations- und Auskunftsrechte der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung sollen erweitert werden. Auch die Chancen der Digitalisierung sollen für das WEG fruchtbar gemacht werden. So soll künftig die Online-Teilnahme an WEG-Versammlungen möglich sein. Um die Handlungsfähigkeit der Eigentümerversammlungen zusätzlich zu verbessern, sollen zudem die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit gesenkt werden. Auch werden einige gesetzliche Regelungen einfacher und transparenter gefasst, um die Rechtsanwendung zu erleichtern, so das BMJ. Um die eMobilität zu unterstützen, sieht der Referentenentwurf eine Erleichterung baulicher Maßnahmen in diesem Bereich vor. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen.

Anmerkungen aus kommunaler Sicht

Der Referentenentwurf zur Novelle des WEG zielt aus kommunaler Sicht in die richtige Richtung. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Modernisierung von Wohnanlagen zu erleichtern und die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit, dass WEG für die Stärkung der eMobilität anzupassen, nun wahrgenommen werden. Die Ermöglichung privaten Ladens von Elektrofahrzeugen ist elementar für den angestrebten Durchbruch bei der eMobilität.

Az.: 20.4.2.7-001/001 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search