Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 499/2019 vom 17.09.2019

Wohngeld-Runderlass 5/2019 für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat am 23.08.2019 den Wohngeld-Runderlass 5/2019 veröffentlicht. Darin kündigt das Ministerium an, dass in Zukunft die Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden über die kreisfreien Städte und als obere Fachaufsichtsbehörden für die kreisangehörigen Gemeinden Geschäftsprüfungen bei den Wohngeldbehörden durchgeführt werden.

Durch die Geschäftsprüfung sollen Kenntnisse über die Arbeitsweise, die Vollzugsqualität und den Wissensstand in den Wohngeldbehörden gewonnen werden. Anhand von Stichproben wird untersucht werden, ob die Wohngeldbehörde die Aufgaben im Vollzug des Wohngeldrechts sachlich und rechnerisch richtig, zweckmäßig, wirtschaftlich und in angemessenem Zeitraum erledigt und ob sie die fachaufsichtlichen Vorgaben einhält.

Die weiteren Einzelheiten können dem Erlass des MHKBG entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001

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