Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 419/2019 vom 26.08.2019

Wohngeld-Runderlass 4/2019 für NRW veröffentlicht

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) hat am 21.08.2019 den Wohngeld-Runderlass 4/2019 veröffentlicht. Darin wird auf die Änderung des Wohngeldgesetzes durch Hinzufügen des § 3 Abs. 5 hingewiesen. Dieser trifft Regelungen zur Wohngeldberechtigung von temporär in Deutschland lebenden Ausländern. Ausländer, die sich nur temporär im Bundesgebiet aufhalten dürfen, sollen grundsätzlich kein Recht auf den Bezug von Wohngeld haben. Dies betrifft Inhaber eines Aufenthaltstitels nach den §§ 16e, 17 Absatz 1, den §§ 19e und 20 AufenthG. 

Daneben werden die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes 2020 für NRW erläutert. Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MHKBG entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001

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