Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 109/2017 vom 07.12.2016

Wohnberechtigungsschein für anerkannte Asylsuchende

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 02.12.2016 Verfahrenshinweise zur Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) für anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Inkrafttreten der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) veröffentlicht. 

Demnach ist bei Anträgen auf Erteilung von WBS bis zum Inkrafttreten der AWoV zum 01.12.2016 nach den Hinweisen zu verfahren, die das MBWSV am 06.10.2016 veröffentlicht hat (siehe hierzu StGB NRW-Mitteilung 727/2016 vom 19.10.2016). Bei Anträgen nach dem Stichtag ist die Wohnsitzzuweisung nach der AWoV vorzulegen, um die Zulässigkeit der Erteilung eines WBS in der angefragten Wohnsitzgemeinde prüfen zu können. Liegt eine solche Wohnsitzzuweisung nicht oder noch nicht vor, ist die Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zu suchen. 

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Schnellbrief des MBWSV entnommen werden. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.3

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