Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 73/2017 vom 24.01.2017

"Wohlverhaltenskodex" der Telekom beim Breitbandausbau

Seit langem wird kritisiert, dass die Deutsche Telekom AG im Zuge des Breitbandausbaus zunächst keine Ausbauabsichten erkennen lässt, sich jedoch zu Infrastrukturinvestitionen entschließt, sobald Konkurrenzunternehmen Breitbanderschließungsmaßnahmen vorantreiben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DSTGB) hat dieses Geschäftsgebaren auf Bundesebene stets kritisiert und insbesondere im Zusammenhang mit der Breitband-Förderrichtlinie des Bundes gleichgelagerte Problemkonstellationen im Beirat zur Umsetzung der Bundesförderrichtlinie mehrfach thematisiert und ein Eingreifen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefordert. Die Telekom AG hat hingegen stets betont, ihre Investitionsentscheidungen seien nicht von dem Motiv geleitet, bestehende oder in Planung befindliche kommunale Kooperationsmodelle zu behindern.

Gleichwohl hat sich das Unternehmen nunmehr mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich seiner unternehmerischen Entscheidungen im Zuge des Breitbandausbaus auf einen Wohlverhaltenskodex geeinigt. Auf diesem Wege sollen bereits eingetretene und künftige Friktionen zwischen dem Ausbauprogramm der Telekom und dem öffentlich geförderten Breitbandausbau beseitigt werden. Die Vereinbarung hat im Wesentlichen den folgenden Inhalt: 

Künftig will sich die Telekom an der Planung von Fördervorhaben beteiligen und die Planung eigenwirtschaftlichen Ausbaus, unabhängig von der Ausbautechnik, im Projektgebiet in der Markterkundung des jeweiligen Förderverfahrens melden. Falls eine Meldung im Einzelfall ausnahmsweise nicht im Markterkundungsverfahren erfolgt, wird künftig im Zeitraum bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse der jeweiligen Ausschreibung kein Eigenausbau nachgemeldet. 

Soweit Nachmeldungen der Ausbauabsicht vor dieser Einigung erfolgt sind, wird sich die Telekom an der Ausschreibung mit einem Angebot über das komplette Fördergebiet beteiligen, sofern dies gewünscht ist. Zudem wird das Unternehmen dem fördermittelverwaltenden Projektträger auf Bundesebene wesentliche Informationen zu seiner Infrastruktur unmittelbar zur Verfügung stellen.

Auf diesem Wege können förderfähige Gebiete von den durch die Telekom eigenwirtschaftlich zu erschließenden Gebieten klar unterschieden und somit Förderprojekte in der Konzeption und im Förderverfahren klar strukturiert werden. Zudem erklärt die Telekom ausdrücklich sicherstellen zu wollen, dass derartige Nachmeldungen künftig nicht mehr erfolgen, damit die auf Basis der Markterkundung kalkulierten Förderprojekte umgesetzt werden können.

Az.: 31.3-001/002

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