Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 869/2003 vom 04.11.2003

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Nach Aussage von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, MdB, vom 22. Oktober 2003 wird die Bundesregierung die Pflegeversicherung weiter entwickeln. Sie habe dazu Arbeitspapiere vorgelegt, die nun in einem ersten Schritt von den Fachleuten der Koalitionsfraktionen diskutiert werden sollen. Die Überlegungen gehen in die folgende Richtung:

 Die Pflegeversicherung bleibt weiterhin ein Kern-Sicherungssystem. Dadurch soll die notwendige Solidarität und notwendige Eigenverantwortung und Eigenvorsorge in eine sozialpolitisch vernünftige Balance gebracht werden. Zudem wird gesichert, dass es keinen vollständigen Erbenschutz gibt.

 Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, die kein Kind erziehen, ein einkommensabhängig gestaffelter Beitragszuschlag erhoben. Dieser Zuschlag wird gemeinsam mit dem bisher zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag in dem dafür üblichen Beitragszahlungsverfahren entrichtet.

 Die Sachleistungsbeträge für die häusliche und die stationäre Pflege werden angeglichen. Mit der Absenkung der stationären Beträge in den beiden unteren Stufen erfolgt eine Umschichtung zu Gunsten höherer Beträge in allen Stufen der häuslichen Pflege. Damit wird entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ die häusliche Pflege gestärkt.

 Alle Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2007 dynamisiert. Dynamisierungsfaktor: 0,25 % oberhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate im Schnitt der letzten 3 Jahre (um Spitzen auszugleichen).

 Bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere demenziell Erkrankte) wird bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und der Zuordnung zu den Pflegestufen zu dem im Bereich der Grundpflege festgestellten zeitlichen Hilfebedarf ein pauschaler Zeitzuschlag von 30 Minuten täglich hinzuaddiert. Dadurch dürften bis zu 60.000 demenziell erkrankte Menschen erstmals in den Genuss von Leistungen der Pflegeversicherung kommen. Eine noch größere Zahl Pflegebedürftiger dürfte in höhere Pflegestufen als bisher eingestuft werden können.

 Im Rahmen der professionellen Pflege sind personenbezogene Budgets zu erproben. Die Erprobungsphase ist notwendig, um Erkenntnisse zu gewinnen, die eine belastbare Grundlage für eine spätere Verankerung des personenbezogenen Budgets im Dauerrecht bilden.

 Es werden Regelungen getroffen für eine bessere Vernetzung/Verzahnung der Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung und zwar zur Entwicklung von Strukturen zum besseren Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Pflege, zur besseren Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und Pflegeheimen, zur besseren Zusammenarbeit zwischen Reha-Einrichtungen und Pflegeheimen und zur Stärkung des Grundsatzes „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“.

 Zudem werden die notwendigen Regelungen getroffen zum Übergang der Finanzierung der Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung ab 2007.

Aus kommunaler Sicht sind die Vorschläge insoweit kritisch zu sehen, als sie eine einseitige Kostenverlagerung der Pflegeversicherung in die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zur Folge hätten. Dazu gehören z.B. Überlegungen, Leistungen für die stationäre und ambulante Pflege in einem Pflegesatz zusammen zu fassen. Dies wird der differenzierten Angebotsstruktur beider Bereiche nicht gerecht. Die Gleichstellung hätte Einsparungen in der Pflegeversicherung in Milliarden Euro Höhe zur Folge, denen – bei einer unterstellten unveränderten Inanspruchnahme von stationären und ambulanten Leistungen – Mehrbelastungen auf Seiten der Pflegebedürftigen und damit zu einem erheblichen Teil auch auf Seiten der Sozialhilfeträger gegenüberstehen.




Az.: III 810 - 11

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