Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 98/2017 vom 23.12.2016

Weitere Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

Die Bundesregierung plant eine finanzielle Förderung selbstgenutzten Wohneigentums. Danach sollen Familien mit geringem und mittlerem Einkommen mit einem staatlichen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 20.000 Euro unterstützt werden, um Wohneigentum zu erwerben. Für diesen Zuschuss sollen Familien „in Regionen mit hohen Immobilienpreisen“ mit einem Haushaltseinkommen bis zu 70.000 Euro im Jahr in Frage kommen. Dieser Vorschlag wird mit den steigenden Preisen auf dem angespannten Immobilienmarkt begründet.

Der vom BMUB beabsichtigte Eigenkapitalzuschuss soll das bestehende Wohneigentumsprogramm der KfW-Förderbank bei Bau oder Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohneinheit ergänzen. Offenbar wird eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro pro Familie mit einem Kind vorgeschlagen, weitere 6.000 Euro für ein zweites und 6.000 Euro für ein drittes Kind. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen dem Bundesbau- und dem Bundesfinanzministerium.

Anmerkung

Die seitens der Bundesregierung geplante Förderung selbstgenutzten Wohneigentums ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stärkt den Wohnungsbau und trägt zu einer positiven Stadt- und Gemeindeentwicklung bei.

Zu kritisieren ist allerdings, dass nach den Plänen der Bundesregierung die Wohneigentumsförderung auf „Regionen mit hohen Immobilienpreisen“ beschränkt werden soll. Die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums darf nicht danach ausgerichtet werden, wo Familien ihren Wohn- oder Arbeitsplatz haben. Die mit der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum verbundene Alterssicherung und Vermögensbildung hat ihren Wert gleichermaßen in Stadt und Land. Der Städte- und Gemeindebund NRW setzt sich daher für eine sachgerechte und faire Wohneigentumsförderung ein, die sowohl Städte als auch die ländlichen Regionen in den Blick nimmt.

Az.: 20.4.3-005/002 gr

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