Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 145/2016 vom 28.01.2016

Weiterbildungsmittel für Sprachkurse

Für die Sprachförderung von Flüchtlingen stellt das Land NRW 2016 zwei Millionen Euro zur Verfügung. Nach Mitteilung der Landesregierung  können Volkshochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung die Mittel in zwei Runden bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen. Für Kurse, die am 1. April 2016 beginnen, ist der Antrag bis zum 5. Februar 2016 zu stellen.

Eine zweite Antragsrunde für Kurse ab September läuft im Sommer. Nähere Informationen sowie ein Antragsformular sind unter http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/Weiterbildung.html erhältlich. Die vollständige Pressemitteilung der Landesregierung kann im Internet unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2016_16_LegPer/PM20160125_Sprachfoerderung/index.html abgerufen werden.

Az.: 43.1.4-001/005

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