Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 741/2000 vom 20.12.2000

Weiterbildungskonferenz 2000

Am 22. November 2000 fand auf Einladung des Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages Nordrhein-Westfalen die 6. Weiterbildungskonferenz NRW statt. Die Weiterbildungskonferenz dient gem. § 20 des Weiterbildungsgesetzes der Bewertung der bisherigen Entwicklung im Weiterbildungsbereich und zur Formulierung von Empfehlungen für die künftige Arbeit.

Zunächst erläuterte der Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, Harald Schartau, seine Vorstellungen zu den Bereichen allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung.

Für den Gesprächskreis der Landesorganisationen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen berichtete Herr Rainer Hammelrath über ein Konzept für ein neues Berichtwesen. Die qualifizierte Wahrnehmung des Auftrages, die Wirksamkeit des Weiterbildungsgesetzes zu überprüfen und die Weiterbildungsangebote und deren Förderung zu sichern, sei nur unter der Voraussetzung möglich, daß Entwicklungen in der Weiterbildung im Hinblick auf Angebote, Teilnehmerschaft, Institutionen, Personal und Finanzierung im Rahmen eines schlanken Berichtswesens jährlich dokumentiert werden und den Regionalkonferenzen als Diskussionsgrundlage zur Verfügung stehen.

Ferner berichtete Dr. Arthur Frischkopf, Landesinstitut für Schule und Weiterbildung in Soest, über die Regionalkonferenzen, die im Jahr 2000 im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs stattgefunden haben. Erste Erfahrungen zeigen, daß der Wirksamkeitsdialog als Prozeß in Gang gekommen ist. An unterschiedlichen Themen wird regional weitergearbeitet.

Az.: IV/2 330-16

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