Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 769/2006 vom 23.11.2006

WbG-Förderung durch das Land NRW

Die CDU-Fraktion im Landtag NRW hat mit Presseerklärung vom 17.11.2006 darauf hingewiesen, dass sich die Koalitionsspitzen von CDU und FDP über Korrekturen am Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2007 geeinigt hätten. Die umfangreichste Änderung betreffe den Etat für die Weiterbildung, wo eine deutliche Ergebnisverbesserung erreicht worden sei. Im Vergleich zur beabsichtigten Kürzung von 18 Mio. € für das Jahr 2007 soll die Kürzung nunmehr offensichtlich 8 Mio. € betragen. Hinzu kämen 12 Mio. € aus ESF-Mitteln. Insgesamt stünden somit für die Weiterbildung im nächsten Jahr rd. 4 Mio. mehr als im Jahr 2006 zur Verfügung. Um den Bedenken der Weiterbildungsträger Rechnung zu tragen, soll im Haushaltsvollzug besonders darauf geachtet werden, dass auch kleinere Einrichtungen ESF-Mittel abrufen können. Mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln würden im Bereich der Weiterbildung mehrere Schwerpunkte gesetzt. Die Mittel sollen für Sprachförderung, Benachteiligtenprogramme, die Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit, berufliche und politische Bildung sowie Wertebildung verwendet werden. Darüber hinaus hätten sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Wirksamkeit der Mittelvergabe bis 2010 zu evaluieren.

Mit der Kürzung der Landesmittel für die Weitebildung hat sich auch der Schul-, Kultur- und Sportausschuss in seiner 92. Sitzung am 24. Oktober 2006 in Linnich beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:

„1. Der Ausschuss stellt fest, dass die kommunalen Volkshochschulen mit ihrem Weiterbildungsangebot wichtige Beiträge im Bereich des lebenslangen Lernens, aber auch für die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern leisten.

2. Gerade die Verstärkung von Angeboten für Bildungsferne Schichten erfordert vernetzte Strukturen und Professionalität seitens der Beschäftigten der Weiterbildungseinrichtungen. Aus diesem Grunde muss die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaute Infrastruktur auf eine finanziell tragfähige Grundlage gestellt werden.

3. Der Ausschuss stellt fest, dass die Weiterbildung die einzige Säule des Bildungswesens ist, die in den letzten Jahren erhebliche Mittelkürzungen hinnehmen musste. Allein seit dem Jahr 2002 sind die Landeszuschüsse um 20% gekürzt worden. Der Ausschuss fordert eine aufgabenangemessene Mitfinanzierung der Weiterbildung durch das Land, die sich mindestens auf dem derzeitigen Niveau bewegen muss. Er lehnt deshalb die Absicht der Landesregierung, im Weiterbildungsbereich weitere 18 Mio. € gegenüber 2006 zu kürzen, nachdrücklich ab.

4. Die Öffnung der ESF-Mittel für den Weiterbildungsbereich ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Mittel sind aber wegen ihrer Projektbezogenheit, der thematisch eingeschränkten Verwendbarkeit, der Befristungen, des geforderten Eigenanteils und des mit ihrer Einwerbung verbundenen bürokratischen Aufwands nicht geeignet, Kürzungen der Landesmittel zu kompensieren.“

Az.: IV/2 330-10

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