Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 501/2008 vom 25.08.2008

Wahlcomputer bei Landtagswahl in Hessen

Der Online-Nachrichtendienst heise berichtete am 25.08.2008 vom Ausgang des parlamentarischen Wahlprüfungsverfahrens in Hessen zur dortigen Landtagswahl vom 27.01.2008, dass in diesem 18 Einsprüche zurück gewiesen wurden. Verschiedene Wähler hatten die Wahl angesichts des Einsatzes von Nedap-Wahlgeräten als ungültig angesehen. Das parlamentarische Wahlprüfungsgericht meint jedoch, dass die festgestellten Fehler, etwa durch die Aufbewahrung der Geräte in Privatwohnungen oder den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inbetriebnahme der Wahlgeräte, nur unerheblich seien. Für eine Überprüfung der Normen, die den Einsatz der Geräte erlauben, hielt sich das Gremium im Übrigen für nicht zuständig. Einzelheiten können der entprechenden Meldung unter www.heise.de/newsticker/meldung/114753 entnommen werden.

Az.: I/2 024-02

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