Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 130/2018 vom 15.02.2018

Vorschläge für Forschungsaufträge im Brandschutz

Auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens der Länder über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26.08.1993 unterhalten die Innenressorts der Länder zwei Forschungsinstitute für die kommunale Aufgabe des Brandschutzes. Die Forschungsstelle für Brandschutztechnik am Karlsruher Institut für Technologie (Universität) und das Institut für Brand- und Katastrophenschutz - Abteilung Forschung in Heyrothsberge weisen durch ihre spezielle Infrastruktur Alleinstellungsmerkmale auf, die sie von anderen Forschungseinrichtungen abheben und insbesondere für anwendungsbezogene Forschung auf dem Gebiet des Brandschutzes befähigen. 

Der Arbeitskreis Feuer- und Katastrophenschutz sowie zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz lässt durch seinen Forschungsbeirat seit dem Jahr 2010 das Gebiet Forschung ganzheitlich organisieren mit dem Ziel, durch Nutzung der Forschung die Aufgabenwahrnehmung sowohl beim Feuerschutz als auch beim Katastrophenschutz zu verbessern und zu stärken. Dazu sollen die Anregungen der kommunalen und staatlichen Bedarfsträger zusammengeführt und beurteilt werden um sie anschließend den geeigneten Forschungsprogrammen zuzuleiten: 

  • Brandschutzforschung der Länder (IMK)
  • Zivilschutzforschung des Bundesministerium des Innern (BMI /BBK)
  • Zivile Sicherheitsforschung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Forschungsprogramme der Europäischen Union (EU) 

Die Städte und Gemeinden sowie die Kreise, die Bezirksregierungen und das Institut der Feuerwehr werden gebeten, als Bedarfsträger Vorschläge für Forschungsaufträge einzureichen. Hierzu muss das für StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht, Personal, Organisation/Feuerwehr-Rettungswesen abrufbare Formblatt genutzt werden. 

Der AFKzV will das Verfahren zeitlich straffen, um die eingereichten Vorschläge im Vorfeld besser abstimmen zu können. Deshalb wird darum gebeten, die Vorschläge bis zum 24.07.2018 mit dem Formblatt zuzusenden. Eine Terminverlängerung ist angesichts des nachfolgenden Verfahrens nicht möglich.

Az.: 15.1.1

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