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StGB NRW-Mitteilung 535/1999 vom 20.08.1999

Volkszählung 2001

Da die inzwischen beschlossenen Test- und Qualitätsuntersuchungen betreffend u.a. die kommunalen Melderegister nicht vor dem Jahre 2001 abgeschlossen sein werden, sollen die der EU für den gemeinschaftsweiten Zensus 2001 zu liefernden Daten noch nicht auf kommunale Melderegister gestützt sein, sondern der Bevölkerungsfortschreibung und anderen vorhandenen Statistiken entnommen werden.

Die Innenministerkonferenz hatte sich im Oktober 1998 mit dem von der EU geplanten Vorhaben befaßt, im Jahre 2001 einen gemeinschaftsweiten Zensus durchzuführen, und sich in einem Beschluß für einen Methodenwechsel von einer primärstatistischen Befragung aller Bürger zu einem registergestützten Zensus ausgesprochen. In der weiteren Diskussion haben die kommunalen Spitzenverbände u.a. darauf hingewiesen, die Qualität der Melderegister hinsichtlich ihrer Eignung als Basis der amtlichen Einwohnerzahlen müsse eingehender untersucht werden.

Parallel zu den angelaufenen Maßnahmen zur "Ertüchtigung" der Melderegister wurde zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, Testuntersuchungen für die beiden Modellvarianten ("Bundesmodell" und "Ländermodell") sowie Qualitätsuntersuchungen für die relevanten Register vorzunehmen. Dabei soll es u.a. um die Prüfung auf Mehrfachfälle in den Melderegistern, die Prüfung der derzeitigen Qualität der Melderegister (z.B. Karteileichen und Fehlbestand) sowie die Wirksamkeit der möglichen Ertüchtigungsmaßnahmen gehen.

Da die Test- und Qualitätsuntersuchungen sowie die Ergebnisanalyse nicht vor dem Jahr 2001 beendet sein werden, ist beabsichtigt, der EU für den geplanten gemeinschaftsweiten Zensus 2001 Angaben aus der Bevölkerungsfortschreibung anderen vorhandenen Statistiken zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis bedeutet dies, daß eine auf kommunale Melderegister gestützte "Volkszählung" im Jahre 2001 nicht stattfinden wird.

Quelle: RdSchr.DStGB Nr. 23 vom 11.06.1999

Az.: I/2 050-19

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