Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 433/2019 vom 25.07.2019

Verkehrsrechtliche Erschließung eines Bauvorhabens

Der VGH Bayern hat sich mit Beschluss vom 08. April 2019 (1 CS 19.261) zu den Voraussetzungen der Sicherung einer verkehrsrechtlichen Erschließung eines Bauvorhabens geäußert:

  •  Die Sicherung der ausreichenden Erschließung als Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit baulicher Anlagen setzt voraus, dass das Baugrundstück für Kraftfahrzeuge erreichbar ist.
  • Die Zuwegung muss dabei so beschaffen sein, dass die Zufahrt von Kraftfahrzeugen, insbesondere solchen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und der Ver- und Entsorgung, möglich ist.
  • Um die Anfahrbarkeit eines Baugrundstücks für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen, ist daher für ein Wohnbauvorhaben im Innenbereich in der Regel eine Wegbreite von mindestens 3 m erforderlich.

Az.: 21.2.1-004 st

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