Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 196/2021 vom 22.03.2021
VG Neustadt zur Maskenpflicht am Wertstoffhof
Das VG Neustadt hat mit Beschluss vom 01.02.2021 (Az. 5 L 49/21.NW) entschieden, dass bei der Benutzung von kommunalen Wertstoffhöfen als Benutzungsbedingung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgegeben werden kann. Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, haben keinen Anspruch auf eine Entsorgung ihrer Abfälle auf einem Wertstoffhof. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist.
Az.: 25.0.2.1 qu