Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 262/2019 vom 22.05.2019

Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung 2019 in Kraft

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 sowie die Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2019 sind am 30.04.2019 in Kraft getreten. Wie bereits im Jahr 2018 stellt der Bund den Ländern im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung auch 2019 Finanzhilfen i.H.v. 790 Mio. Euro für die acht Städtebauförderprogramme bereit. Davon entfallen Bundesfinanzhilfen i.H.v. 143,9 Mio. Euro auf NRW. Zusätzlich stellt der Bund 2019 46,2 Mio. Euro im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier und damit ebenfalls in gleicher Höhe wie 2018 zur Verfügung.

Die aktuelle Verwaltungsvereinbarung beinhaltet nur wenige Änderungen im Vergleich zum Vorjahr. So wurden die Ziffern 2 bis 4 über die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Revitalisierung von Brachflächen und die Deckung erhöhter Wohnbedarfe neu in die Präambel aufgenommen.

Die weiteren Änderungen betreffen Verfahrensvorschriften im Verhältnis Bund / Länder: In Art 12 Abs. 2 wurden die Vorgaben bzw. Fristen zu den Monitoringdaten angepasst. In Art. 13 Abs. 5 wurde textlich klargestellt, dass im Jahr 2019 neu entstehende Ausgabereste zum 31.12.2021 endgültig verfallen. Der letzte Satz dieses Absatzes ist ersatzlos gestrichen worden. Schließlich wurde in Art. 14 Abs. 2 neu geregelt, dass die Länder dem Bund nicht nur zum 01. Oktober, sondern nunmehr auch zum 01. Juli mitteilen müssen, welche Kassenmittel sie voraussichtlich bis zum Jahresende abrufen werden.

Die finalen Verwaltungsvereinbarungen werden nunmehr im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Darüber hinaus können sie von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des StGB NRW unter  Rubrik Informationen > Info nach Fachgebieten > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung abgerufen werden (Anmeldung erforderlich).

Az.: 20.2.1-005/002 gr

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