Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 519/2010 vom 08.11.2010

Verwaltungsgericht Berlin zur Sondernutzungserlaubnis Altkleidercontainer

Das VG Berlin hat mit Urteil vom 11.05.2010 (Az. 1 K 618/09) entschieden, dass die Beeinträchtigung städtebaulicher Belange ein überwiegendes öffentliches Interesse darstellen kann, welches der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidercontainern entgegenstehen kann. Zu den städtebaulichen Belangen kann z.B. nach dem VG Berlin gehören, dass es in der Umgebung von Altkleidercontainer vermehrt zu Vermüllungen kommt oder diese durch Grafftis verunstaltet werden. Insoweit könne auch die Entscheidung getroffen werden, dass keine Altkleidercontainer mehr auf öffentlichen Straßenflächen aufgestellt werden.

Az.: II/2 31-15-1

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