Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 17/2008 vom 26.11.2007

Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“

Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2008 vor. Der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ soll wie bereits im Jahr 2007 auch im Jahr 2008 auf sechs Prozentpunkte festgesetzt werden.

Die Gemeinden müssen gemäß § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes ab dem Jahr 2005 vierzig Prozent der im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ verbleibenden Länderbelastungen in Höhe von jährlich 2.582.024.000 Euro, also ca. 1.032,8 Millionen Euro an die Länder abführen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen.

Durch die vorgesehene Verordnung soll der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2 u. 3 Gemeindefinanzreformgesetz für das Jahr 2008 in Anpassung an die für 2008 geschätzte Entwicklung des Aufkommens aus der Gewerbesteuer um sechs Prozentpunkte erhöht werden.

Die Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der Steuerschätzung vom November 2007 für das Jahr 2008. Damit fließen den Ländern für das Jahr 2008 rund 500 Mio. Euro aus den Kommunalhaushalten zu.

Az.: IV/1 932-03

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