Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 167/2019 vom 17.04.2019

Ausbau der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex

Die EU will die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) bis 2027 auf bis zu 10.000 Einsatzkräfte ausbauen und technisch besser ausrüsten. Sie soll zudem ein umfassenderes Mandat zur Unterstützung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich des Grenzschutzes, der Rückführung und der Zusammenarbeit mit Drittländern erhalten.

Die EU-Botschafterinnen und ?Botschafter hatten sich im Februar 2019 auf die Verhandlungsposition des Rates zu der Verordnung über die EU-Grenz- und Küstenwache geeinigt. Nunmehr hat man sich auch mit dem Europäischen Parlament verständigt. Der Ausbau soll nicht wie zuvor vorgesehen bis 2020, sondern stufenweise ab dem Jahr 2021 erfolgen. Die zusätzlichen Einsatzkräfte sollen aus Frontex-Mitarbeitern sowie aus Personal der EU-Staaten bestehen.

Die Verhandlungen über die Asylreform in der EU bleiben dagegen weiter festgefahren. Die Stärkung von Frontex ist aus Sicht des DStGB ein wichtiger Baustein der von kommunaler Seite seit langem geforderten europäischen Strategie zur besseren Steuerung der Flüchtlingszuwanderung. Die Maßnahmen müssen ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. Entscheidend ist jedoch, dass sich die EU-Staaten darüber hinaus endlich auf eine Asylreform mit einheitliche Asylstandards einigen, die eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge sicherstellen und eine effektivere Rückführung in der EU und in den Drittstaaten ermöglichen.

Die EU arbeitet im Rahmen ihres Gesamtansatzes zur Migrationsfrage auf einen besseren Schutz ihrer Außengrenzen hin. Die personelle und technische Aufrüstung von Frontex sowie die Verstärkung ihrer Kompetenzen ist dabei ein wichtiger Baustein. Die EU hatte diesen Schritt bereits im letzten Jahr beschlossen. Nachdem sich die EU-Botschafterinnen und Botschafter auf die Verhandlungsposition des Rates zu der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache geeinigt haben, hat der rumänische Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen und sich auf folgende Maßnahmen verständigt:

Um auf Krisensituationen reagieren zu können, soll bis zum Jahr 2027 eine ständige Reserve aufgestellt werden, die bis zu 10.000 Einsatzkräfte umfassen soll. Diese ständige Reserve wird aus Einsatzkräften bestehen, die von Frontex oder den Mitgliedstaaten kurz- oder langfristig abgeordnet werden. Die Entsendungen der ständigen Reserve finden ab dem 1. Januar 2021 statt. Zuvor hatte die EU-Kommission vorgesehen, Frontex schon bis 2020 auf 10.000 Beamte auszubauen.
 
Zur Anpassung an künftige Situationen und Fähigkeiten soll die Kommission 30 Monate danach eine Halbzeitüberprüfung der Gesamtzahl der Einsatzkräfte und der Zusammensetzung der ständigen Reserve durchführen. Bis zum März 2024 wird die Kommission im Anschluss an die Erörterung dieser Überprüfung durch den Rat und das Europäische Parlament Vorschläge zur Bestätigung oder Änderung der Personalstärke und der Zusammensetzung der ständigen Reserve sowie der Beiträge der Mitgliedstaaten zu der Reserve vorlegen.

Die Mitgliedstaaten werden die Hauptverantwortung für das Management ihrer Grenzen behalten und erhalten – vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten – technische und operative Unterstützung von der Agentur und ihrem Personal. Nach den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen wird das in einen Mitgliedstaat entsandte Personal der ständigen Reserve einige Exekutivbefugnisse wahrnehmen können, um Grenzkontrollen oder Rückführungsaufgaben durchzuführen, allerdings stets vorbehaltlich der Zustimmung des Aufnahmemitgliedstaats; letzteres gilt auch für den Einsatz körperlicher Gewalt oder den Waffengebrauch.

Die Zahl illegaler Grenzübertritte in die EU ist seit Jahren rückläufig. 2018 lag sie Frontex zufolge bei 150.114. Das waren 27 Prozent weniger als im Vorjahr (Quelle: DStGB Aktuell 1419 vom 05.04.2019).

Az.: 16.1.1-008

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