Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 707/2016 vom 25.10.2016

Verpflichtung der Länder zur Förderung von Open Data

Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern auf einen neuen Länderfinanzausgleich haben die Länder dem Bund in finanzfernen Bereichen Zugeständnisse gemacht. Dazu zählt die Einrichtung eines zentralen Bürgerportals auf Bundesebene, in dem die Länder ihre Online-Dienstleistungen bereitstellen sollen. Des Weiteren sollen die Länder Open Data-Gesetze erlassen - analog zu einem in Kürze zu erwartenden Open Data-Gesetz des Bundes. Auf diese Weise sollen bundesweit einheitliche Standards für den Zugang zu öffentlichen Datenbeständen umgesetzt werden.

Nach einer Studie, welche die Unternehmensberatung Capgemini Consulting im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt hat, tritt Deutschland in Sachen Open Data auf der Stelle. Wohl habe der so genannte Open Data-Reifegrad im Untersuchungszeitraum 2015/2016 über dem europäischen Durchschnitt gelegen und sei gegenüber 2015 um 18 Prozentpunkte gestiegen. Gleichzeitig sei aber die Bereitschaft zur Open Data-Nutzung um 3,4 Prozentpunkte auf den europäischen Mittelwert von 51,5 Prozent gesunken. Der vollständige Bericht in Englisch ist im Internet im europäischen Datenportal www.europeandataportal.eu unter diesem Link herunterzuladen.

Az.: 17.0.5.12.3

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