Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 746/2020 vom 22.12.2020
Veröffentlichung der CoronaImpfV
Am 21.12.2020 wurde im Bundesanzeiger die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht.
Danach sind Einsatzkräfte des Rettungsdienstes in der höchsten Prioritätsstufe 1 von 4 (Schutzimpfungen mit höchster Priorität, § 2 Nr. 4 CoronaImpfV) genannt; Einsatzkräfte der Feuerwehren, die nicht die Voraussetzungen einer höheren Prioritätsstufe erfüllen, sind als Feuerwehrangehörige in Prioritätsstufe 3 von 4 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität, § 4 Nr. 3 CoronaImpfV) erfasst.
Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten. Den gesamten Text der Veröffentlichung finden Sie hier:
Az.: 15.2.1-004/002