Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 746/2020 vom 22.12.2020

Veröffentlichung der CoronaImpfV

Am 21.12.2020 wurde im Bundesanzeiger die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht.

Danach sind Einsatzkräfte des Rettungsdienstes in der höchsten Prioritätsstufe 1 von 4 (Schutzimpfungen mit höchster Priorität, § 2 Nr. 4 CoronaImpfV) genannt; Einsatzkräfte der Feuerwehren, die nicht die Voraussetzungen einer höheren Prioritätsstufe erfüllen, sind als Feuerwehrangehörige in Prioritätsstufe 3 von 4 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität, § 4 Nr. 3 CoronaImpfV) erfasst.

Die Verordnung ist bereits in Kraft getreten. Den gesamten Text der Veröffentlichung finden Sie hier:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/uiOU7Q0UIHTjQ7Uk9S2/content/uiOU7Q0UIHTjQ7Uk9S2/BAnz%20AT%2021.12.2020%20V3.pdf

Az.: 15.2.1-004/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search