Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 116/2020 vom 17.12.2019

Vermittlungsausschuss einigt sich auf höheren CO2-Preis

Vertreter vom Bund und den Ländern haben in der Nacht vom 15. auf den 16.12.2019 im Rahmen der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat noch offene Fragen des Klimapaketes geklärt.

Bund und Länder hatten nach einem Kompromiss gesucht, nachdem der Bundesrat wegen der Steuergesetze zum Klimapaket der Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Hierüber hatten wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 328 vom 11.12.2019 berichtet.

Punkte der Einigung sind:

  • Erhöhung der CO2-Bepreisung vom 01.01.2021 von bisher 10 Euro pro Tonne auf 25 Euro. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Wirtschaft klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln. Aus dem Bund-Länder-Papier geht hervor, dass der Preis bis 2025 schrittweise auf 55 Euro erhöht werden soll. 2026 soll dann ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden. Die Mehreinnahmen von rund 5,4 Mrd. Euro sollen zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden, so dass dies direkt den Bürgern sowie den Unternehmen zu Gute kommt.
  • Die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten der DB AG soll gesenkt werden, um Anreize zu schaffen, dass mehr Fahrgäste die Bahn nutzen.
  • Die Einigung sieht weiterhin vor, dass die ab dem 21. Kilometer geltende Pauschale für Fernpendler erhöht werden soll, so dass nicht mehr 5 Cent, sondern 8 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Dies soll ausgleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werde.
  • Schließlich haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Bundesländer Ausgleichszahlungen für erwartete Steuerausfälle von insgesamt 1,5 Mrd. Euro, verteilt auf die Jahre 2021 bis 2024, erhalten.

Die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe musste bis spätestens zum 18.12.2019 eine Einigung erzielen, damit die noch offenen Teile des Klimapaketes noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden können. Nur dann kann die Mehrwertsteuerentlastung bei der Bahn wie geplant zum 01.01.2020 wirksam werden.

Die Einigung des Vermittlungsausschusses ist zu begrüßen. Allerdings dürfen die Ausgleichszahlungen des Bundes nicht nur den Bundesländern zu Gute kommen, sondern müssen auf alle staatlichen Ebenen und damit auch an die Kommunen verteilt werden. Auch den Städten und Gemeinden entstehen Steuermindereinnahmen, die ausgeglichen werden müssen.

Az.: 23.1.8-001/003 gr

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