Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 782/2020 vom 14.12.2020
Verlängerung der Denkmallisten-Verordnung
Die Denkmallisten-Verordnung wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Denkmallisten-Verordnung vom 23.11.2020 (GV. NRW. Nr. 56/2020, S. 1122) um 5 Jahre verlängert und tritt nun mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Inhaltlich wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen.
Az.: 20.7.2-003/001 we