Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 113/2019 vom 20.02.2019

Nur noch ein Spruchkörper der Vergabekammer Rheinland

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist die Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln nicht mehr mit je einem Spruchkörper in Köln und Düsseldorf vertreten, sondern agiert nur noch mit einem Spruchkörper. Vorgesehen ist, dass Sitzungsorte der Vergabekammer Rheinland Köln und Düsseldorf sind und die Vergabekammer Rheinland regelmäßig in Köln und Düsseldorf tagt.

Diese und weitere daraus folgende Änderungen sieht die „Zweite Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Vergabekammer NRW“ vom 27.11.2018 vor (vgl. GV.NRW 2018, Nr. 28 vom 05.12.2018, S. 639 f.). Damit sind in NRW weiterhin zwei Vergabekammern für Nachprüfungsverfahren zuständig: Zum einen die Vergabekammer Westfalen für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg mit Sitz in Münster und zum anderen die Vergabekammer Rheinland für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.

Az.: 21.1.3.7-001/001 gr

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