Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 531/2011 vom 16.11.2011

Verfahren zur Vergabe der neuen Top Level Domain .nrw

Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt die Einführung einer neuen Top Level Domain .nrw . Dies ist möglich, da die für Zulassung solcher Domains zuständige Organisation ICANN im Januar 2012 ein neues Bewerbungsverfahren eröffnet (siehe auch Mitteilung 305/2011). Dann können sich Verwaltungen und Organisationen um die Zuweisung von Domains in der Art „.[Ländername]“ bewerben. Das Land sucht seit Ende November 2011 per Ausschreibung ein Unternehmen, das die Bewerbung um .nrw einreichen und nach Erwerb der Domain diese auch verwalten soll. Um sicherzustellen, dass .nrw-Domains im Sinne des Landes verwendet werden, will sich das Land bei dem Internet-Dienstleister Mitsprachemöglichkeiten sichern. Dafür erhält dieser ein Unterstützungsschreiben, ohne das die ICANN die Domain .nrw nicht zuteilen würde.

Der Internet-Dienstleister wird voraussichtlich ab Dezember 2012 die neue Top Level Domain .nrw auf eigenes Risiko vermarkten. Dabei nimmt er die Rolle eines so genannten Registrars ein - ähnlich der DENIC für die etablierte Top Level Domain .de . Kommunen und Institutionen, die eine Domain der Art „[Kommunenname].nrw“ belegen wollen, müssen sich dann bei dem Internet-Dienstleister darum bewerben. Die Preise für die Belegung solcher Domains werden wohl erst zum Jahresende 2012 feststehen, wenn die Vermarktung beginnt. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung 1321/11/2011 des Landes NRW.

Az.: I/3 086-10

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