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StGB NRW-Mitteilung 22/2017 vom 13.12.2016

Verbesserte Rückführung ausreisepflichtiger Asylsuchender

Eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration schlägt der Bundesregierung 14 Maßnahmen vor, mit der sich eine verbesserte Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern durchsetzen ließe. Laut dem Entwurf rechne man bis Ende 2017 mit etwa 485 000 ausreisepflichtigen Asylbewerbern, lediglich 85 000 würden Deutschland jedoch tatsächlich bis dahin verlassen.

Deshalb sprechen sich die Autoren der Studie insbesondere für ein mit den Bundesländern koordiniertes Rückkehrmanagement, die konsequente digitale Erfassung im Ausländerzentralregister und eine Kürzung der Geldleistungen geduldeter Flüchtlinge bzw. den Übergang zu Sachleistungen aus. Zudem seien mehr finanzielle Anreize für freiwillige Rückkehrer sinnvoll. Die Ergebnisse bestätigen, dass trotz steigender Rückführungszahlen die Abschiebungspraxis von Bund und Ländern dringend verbessert werden muss. Die Umsetzung der Abschiebungen dauere laut den Autoren zu lang. Bis die Geflüchteten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, vergingen oft zwischen einem und viereinhalb Jahren.

Aus Sicht des DStGB greifen die - wenn auch vorläufigen Ergebnisse der Studie - wichtige kommunale Forderungen für eine zügigere Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber auf. Darüber hinaus ist aus kommunaler Sicht ein entscheidender Schritt, dass Rücknahmeabkommen mit den betroffenen Ländern geschlossen werden und eine Verschärfung der Einreisekontrollen erfolgt (Quelle: DStGB Aktuell 4916 vom 09.12.2016).

Az.: 16.1.11

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